Hallo geschätzte Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zum Thema Wahlausschuß und bitte um eure fachkundige Unterstützung.
Unser Betrieb hat viele Außenstellen. Im Wahlausschuß haben wir beschlossen, das wir alle Außenstellen besuchen um die Kollegen und Kolleginnen vor Ort über das Wahlverfahren informiern wollen und wollen Bewerber für das BR-Amt ausfindig machen bzw. dazu Motivieren sich aktiv an der Wahl zu beteiligen.
Dies haben wir unserem Geschäftsführer mitgeteilt. In seiner Antwort teilt er uns mit, das es hierführ keine rechtliche Grundlage gibt und uns den Besuch der Außenstellen untersagt. Stimmt das so? Was können wir dagegen tun?
Viele liebe Grüße und ein erholsames Wochenende,
Alischaa