BR-Wahl - Mehrere Außenstellen in ganz Deutschland / Gesamtbetriebsrat?
Unsere Firma hat 12 Außenstellen in ganz Deutschland und eine in Luxemburg. In den Außenstellen sind zwischen 3 und 20 Mitarbeiter und in der Hauptstelle ca. 40 MA beschäftigt. In den Außenstellen ist jeweils ein Abteilungsleiter für die MA zuständig. Wir möchten nun zum ersten Mal einen Betriebsrat wählen und dabei nur die beiden nahe gelegen Außenstellen (weniger als 50 km) mit einbeziehen. Ist das zulässig oder müssen wir den BR für das komplette Unternehmen wählen?
Danke für die Hilfe!
Community-Antworten (12)
27.06.2006 um 23:03 Uhr
Einen Gesamtbetriebsrat gibt es erst, wenn es mehrere BRs gibt, die Mitglieder in den GBR entsenden können.
Soviel schon mal vorweg. Ich suche jetzt mal wie das mit dem gemeinsamen Betrieb ist, ob ich im Fitting etwas finde.
Vom Gefühl her würde ich sagen, ihr müsst nicht für alle, es kann mehrere BR geben (und dann GBR) so ist das bei uns auch, aber ich suche jetzt mal
27.06.2006 um 23:12 Uhr
@Lotte § 1 (! Stichwort: weniger als 5 AN), 5, 47 BetrVG
27.06.2006 um 23:25 Uhr
Da es der §1 des BetrVG ist musste ich nicht allzulange suchen:
Hauptmerkmal: Fitting RN 72 Wenn Euer Betrieb zentral geleitet und organisiert ist, dann gibt es einen BR für mehrere Arbeitsstätten, bei dezentraler Organisation kann es mehrere örtliche BR geben.
Auch räumlich weit entfernte Betriebe können Teil des Hauptbetriebes sein, wenn alle mitbestimmungspflichtigen Sachen in der Zentrale entschieden werden. (Fitting RN 74)
Am besten liest Du selbst nochmal nach, wie gesagt §1 BetrVG, am besten Fitting oder Däubler
27.06.2006 um 23:26 Uhr
Oder die AN eines Betriebsteils stimmen ab und schliessen sich dem Hauptbetrieb an...
27.06.2006 um 23:30 Uhr
@Kölner, Du glaubst nicht wirklich, dass ich mir jetzt §5 und §47 auch noch vorknöpfe? Ich mach doch hier keine Schulung ;-)
27.06.2006 um 23:34 Uhr
@Lotte Ich auch nicht...aber ich habe auch keinen Sittich oder Dübel dabei!
27.06.2006 um 23:35 Uhr
Siehste, ich muss viel mehr lesen als Du, deswegen bin ich auch immer so langsam
27.06.2006 um 23:37 Uhr
Danke erstmal für Eure superschnellen Antworten! Alle wichtigen Dinge wie z.B. Entlassungen und Einstellungen etc. werden bei uns in der Zentrale entschieden. Zur Wahl möchten wir wie schon gesagt am liebsten nur die beiden nächstgelegenen Betriebsstellen einbeziehen weil es uns sonst zu kompliziert wird mit der gleichzeitigen Wahl in allen Außenstellen.
Ist das denn zulässig? Oder müssen wir mit allen Außenstellen zusammen wählen?
Wenn ja können wir denn hier für alle außer der Zentrale eine Briefwahl durchführen? Sonst bräuchten wir ja in jeder Außenstelle quasi nochmal einen Wahlvorstand der die Wahl dort durchführt, oder?
27.06.2006 um 23:42 Uhr
@Winnetou Die Frage ist ja, inwiefern sich die Betriebsteile als selbige im Sinne des BetrVG definieren können. Verschiedene BT/NL, verschiedene Wahlen, verschiedene WV!
27.06.2006 um 23:46 Uhr
@Kölner Also kann ich mich mit mehr als 5 AN und räumlich getrennt als eigenes Betriebsteil definieren obwohl die wesentlichen Entscheidungen in der Zentrale getroffen werden?
27.06.2006 um 23:47 Uhr
Nein. Entscheidend ist, ob auf der Grundlage unser aller BetrVG ein BT auch wirklich ein BT ist. Die Kriterien sind ja erschöpfend aufgezählt!
27.06.2006 um 23:52 Uhr
@Kölner ich danke Dir
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