Richtiges Protokoll führen
Ahoi
bin neu in einem 9er BR und auch gleich schriftführer geworden! da hab ich auch gleich mal eine Frage wie ist es normalerweise üblich das Protokoll zu führen??? muss es mit einem Bleistifft geschrieben und dannach Tabellarisch abgedruckt werden??? oder reicht es aus wenn vorgefertigte "Muster"-Blätter benützt werden und die mit einem Kugelschreiber beschrieben werden
mfg.
Community-Antworten (5)
08.09.2010 um 13:38 Uhr
Hi, als Protokollführer obliegt es Dir, wie Du während der Sitzung mitschreibst. Wichtig ist die Endfassung. Da ist Bleistift sehr unglücklich, denn Änderungen wären da ganz leicht zu machen. Am besten getippt, der BRV und Du unterschreiben am Ende, und es wird abgelegt (Ordner). Wir machen es noch so, daß ich jede einzelne Seite des Protokolls und der Anlagen noch mit einem Handzeichen versehe, so daß ja nichts gemauschelt werden kann. Außerdem gelten auch gesetzliche Vorschriften für das Protokoll. Grundlage ist der §34 BetrVG. Wichtig ist, daß am Ende die Tagesordnung, die Anwesenheitsliste (eigenhändig von jedem unterschrieben) und das Protokoll mit dem Wortlaut der Beschlüsse inkl. Abstimmungsergebnis. Sollten BRM verhindert sein, auch dokumentieren, auf welcher Grundlage ein EBRM geladen wurde.
Das ist wichtig, denn wenn das Protokoll formale Fehler hat, ist der Beschluß nichtig. Der AG kann die Beschlüsse des BR anfechten mit dem Grund "Ich bestreite die ordnungsgemäße Beschlußfassung mit Nichtwissen". Dann prüft das ArbGericht die formale Beschlußfassung. Ist da dann ein Fehler drin, wird im Zweifel über die Sache gar nicht mehr diskutiert.
09.09.2010 um 11:14 Uhr
Hi, danke für die Antwort ich bin der meinung das es Unglücklich ist mim Bleistift zu schreiben.
wie kann ich am besten argumentieren damit es geändert wird. muss ich es in der Geschäftsordnung des BR vermerken??? wenn es nicht vorhanden ist???,
beste grüße
09.09.2010 um 12:01 Uhr
@HalloKitty
Kannst Du recht einfach argumentieren. Da ein Protokoll einer BR-Stizung, bedingt durch die ganzen gefassten Beschlüsse, dokumentencharakter besitzt, muß es auch mit sog. "dokumentenechten Schreibutensilien" geschrieben werden. Sprich, nicht veränderbar. Bleistift?? -> Radiergummi, nicht dokumentenecht.
In der GO muß das nicht vermerkt werden, ergibt sich aus dem Charakter der Sache. Kannst Du/ihr aber trotzdem tun. LG
09.09.2010 um 13:02 Uhr
Frage: Wer kommt denn heute noch auf die Idee, ein Protokoll mit Bleistift zu schreiben?
09.09.2010 um 15:57 Uhr
Hallo HalloKitty (hallo Echo)
Such mal im Internet nach Protokollfuhrung.html (2x U)
Danach hat sich das mit dem Bleistift erledigt.
Don`t worry be happy
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