Hallo Betriebsräte.
Ich bin noch relativ neu im BR. Das eine Beschlußfähigkeit mit mind. der Hälfte der BRM gegeben ist, weiß ich. Jetzt zu meinem eigentlichen Problem. Wir haben einen 9er BR, also Beschlußfähig bei mind. 5 anwesenden BRM. Ist bei einer ungeraden Anwesenheit, sprich 6 oder 8 BRM die Anzahl der Sitzungsmitglieder zu reduzieren? Finde im BetrVG nichts passendes.