Beschlußfähigkeit bei BR-Sitzungen...
Hallo Betriebsräte. Ich bin noch relativ neu im BR. Das eine Beschlußfähigkeit mit mind. der Hälfte der BRM gegeben ist, weiß ich. Jetzt zu meinem eigentlichen Problem. Wir haben einen 9er BR, also Beschlußfähig bei mind. 5 anwesenden BRM. Ist bei einer ungeraden Anwesenheit, sprich 6 oder 8 BRM die Anzahl der Sitzungsmitglieder zu reduzieren? Finde im BetrVG nichts passendes.
Community-Antworten (2)
07.09.2010 um 12:22 Uhr
Hallo Warrior, die Antwort findest Du in § 33 Abs. 1 BetrVG. "Die Beschlüsse werden, soweit in diesem Gesetz nicht anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst." Stimmenthaltungen zählen zu den dagegen Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
LG Angie
07.09.2010 um 12:28 Uhr
@warrior Nein, du musst nichts reduzieren. Und mit den geladenen Ersatzmitgliedern ...
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