Erstellt am 07.09.2010 um 08:28 Uhr von rolfo
nein. Ausser ihr könnt den Arbeitgeber überzeugen dass es besser wäre den Kollegen zu behalten weil der z.B. seine Arbeit ordenrtlich macht und ein gearbeitet ist, ein neuer evtl. erst eingearbeitet werden muss usw
Erstellt am 07.09.2010 um 09:36 Uhr von Ulrik
Ihr könnt jauch mal beim AG nachfragen, wie er sich die Arbeit in dieser Abteilung nach dem Wegfall dieses Kollegen vorstellt. Immerhin sind da jetzt 5 Leute beschäftigt, nachher nur noch vier (aktueller Stand, oder?). Einer Neueinstellung, oder einem zusätzlichen Leiharbeitnehmer, könnt ihr ja wiedersprechen, wenn euer Chef pennt (§81 SGB IX, als Tipp) und das als Verhandlungsbasis für die Weiterbeschäftigung des Kollegen nutzen.