Hallo Kollegen,
bei Neueinstellung im Betrieb stehen dem Betriebsrat ja die Bewerberunterlagen zu.
Gilt das grunsätzlich für alle Bewerber oder nur für die welche zur Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.
Oder letztendlich nur für die, die in die engere Wahl der Geschäftsleitung kommen.
Kollegialer Gruß, Nörres