Ist der Anschluss von Geschäftsstellen an einen bestehenden BR ohne Gesamtbetriebsrat möglich?
Unsere Firma besteht aus mehreren Geschäftsstellen, die einen eigenständigen Betriebsrat wählen könn(t)en. In einer Geschäftsstelle wurde nun ein Betriebsrat gewählt, was folgende Frage aufwirft: Gibt es ausser der Möglichkeit über einen Gesamtbetriebsrat (d.h. mindestens eine der anderen Geschäftsstellen wählt einen eigenen Betriebsrat) die übrigen Geschäftsstellen an den bestehenden Betriebsrat per Abstimmung oder Beschluss anzuschliessen? Falls ja, gibt es hierzu einsehbare Urteile?
Vielen Dank im Voraus für hoffentlich zahlreiche Antworten! :-)
Community-Antworten (4)
06.09.2010 um 18:21 Uhr
Guckst Du §3 BetrVG
06.09.2010 um 18:28 Uhr
Danke für die schnelle Antwort. Es soll jedoch keine (Neu-)Wahl wie in § 3 (3) beschrieben stattfinden. Vielleicht habe ich mich auch unklar ausgedrückt.
Geschäftstelle A hat einen neu gewählten Betriebsrat. Geschäftsstelle B hat keinen Betriebsrat und möchte auch keinen eigenen Betriebsrat wählen. Wie kann sich Geschäftsstelle B nun an den Betriebsrat der Geschäftsstelle A anschliessen?
Womöglich stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber die ganze Thematik ist ziemliches Neuland und leider auch nicht gerade selbsterklärend.
06.09.2010 um 18:56 Uhr
Geschäftstelle A hat einen neu gewählten Betriebsrat. Geschäftsstelle B hat keinen Betriebsrat und möchte auch keinen eigenen Betriebsrat wählen. Wie kann sich Geschäftsstelle B nun an den Betriebsrat der Geschäftsstelle A anschliessen?
Wie das grundsätzlich geht, ist in §3 beschrieben: Tarifvertrag oder Abstimmung.
Es soll jedoch keine (Neu-)Wahl wie in § 3 (3) beschrieben stattfinden.
Dann steht in Absatz 4, dass das erst in dreieinhalb Jahren geht (zur nächsten regulären Wahl März-Mai 2014) - oder der Betriebsrat A tritt zurück (dann findet aber eine Neuwahl statt) oder aber per Regelung im Tarifvertrag (auch Neuwahl).
07.09.2010 um 11:15 Uhr
Danke für die Antwort(en).
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