W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ist der Anschluss von Geschäftsstellen an einen bestehenden BR ohne Gesamtbetriebsrat möglich?

M
MichaelE
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Firma besteht aus mehreren Geschäftsstellen, die einen eigenständigen Betriebsrat wählen könn(t)en. In einer Geschäftsstelle wurde nun ein Betriebsrat gewählt, was folgende Frage aufwirft: Gibt es ausser der Möglichkeit über einen Gesamtbetriebsrat (d.h. mindestens eine der anderen Geschäftsstellen wählt einen eigenen Betriebsrat) die übrigen Geschäftsstellen an den bestehenden Betriebsrat per Abstimmung oder Beschluss anzuschliessen? Falls ja, gibt es hierzu einsehbare Urteile?

Vielen Dank im Voraus für hoffentlich zahlreiche Antworten! :-)

1.07804

Community-Antworten (4)

P
Petrus

06.09.2010 um 18:21 Uhr

Guckst Du §3 BetrVG

M
MichaelE

06.09.2010 um 18:28 Uhr

Danke für die schnelle Antwort. Es soll jedoch keine (Neu-)Wahl wie in § 3 (3) beschrieben stattfinden. Vielleicht habe ich mich auch unklar ausgedrückt.

Geschäftstelle A hat einen neu gewählten Betriebsrat. Geschäftsstelle B hat keinen Betriebsrat und möchte auch keinen eigenen Betriebsrat wählen. Wie kann sich Geschäftsstelle B nun an den Betriebsrat der Geschäftsstelle A anschliessen?

Womöglich stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber die ganze Thematik ist ziemliches Neuland und leider auch nicht gerade selbsterklärend.

P
Petrus

06.09.2010 um 18:56 Uhr

Geschäftstelle A hat einen neu gewählten Betriebsrat. Geschäftsstelle B hat keinen Betriebsrat und möchte auch keinen eigenen Betriebsrat wählen. Wie kann sich Geschäftsstelle B nun an den Betriebsrat der Geschäftsstelle A anschliessen?

Wie das grundsätzlich geht, ist in §3 beschrieben: Tarifvertrag oder Abstimmung.

Es soll jedoch keine (Neu-)Wahl wie in § 3 (3) beschrieben stattfinden.

Dann steht in Absatz 4, dass das erst in dreieinhalb Jahren geht (zur nächsten regulären Wahl März-Mai 2014) - oder der Betriebsrat A tritt zurück (dann findet aber eine Neuwahl statt) oder aber per Regelung im Tarifvertrag (auch Neuwahl).

M
MichaelE

07.09.2010 um 11:15 Uhr

Danke für die Antwort(en).

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Verhinderung zur Wahl einer örtlichen JAV

Älter

Hallo und einen schönen guten Abend. Ich habe ein Problem was ebenso interessant wie ärgerlich sein dürfte. Um dieses jedoch für alle verständlich rüber zu bringen, muss ich eventuell etwas weiter

Schutz des Betriebsrates - Fällt der Betriebsrat der zu erhaltenden Standorte unter den „Schützenswerten“ nach dem KSchG und BetrVG und nicht unter die Sozialauswahl?

Älter

Die Situation: Ein deutscher Konzern (nennen wir ihn aus der Finanzdienstbranche) hat mehrere Geschäftsstellen über Deutschland verteilt. Es existieren Geschäftsstellen-Betriebsräte und ein (aus dene

Standorte(Geschäftsstellen) und Betriebsrat - muss jede Geschäftsstelle ihren eigenen BR gründen?

Älter

Hallo, in meiner Firma soll ein Betriebsrat gegründet werden. Der Hauptsitz der Firma ist in München (ca. 500 MA) und es gibt noch ein paar Geschäftsstellen in Frankfurt, Düsseldorf, Dortmund, Hamb

Unterschied neue BV gegenüber ergänzender Protokollnotiz

Älter

Hallo zusammen, wir haben bei uns folgenden Sachverhalt: Vor längerer Zeit wurden wir vom Konzern A zu Konzern B übernommen. (Besitzerwechsel, alle BVs haben auch nach über einem Jahr ihre Gültigk

Mitbestimmung von Betriebsrat/GBR bei Pausenregelung

Älter

Hallo Forum, Folgende Situation: Wir sind ein Betrieb mit mehreren Geschäftsstellen und einer Hauptverwaltung. Bei uns wurde das Nichtraucherschutzgesetz umgesetzt, so dass in den Büroräumen sowie