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Leiharbeit gegen befristete Arbeitsverträge - Wie sollen wir uns als BR zu dieser Sachlage verhalten?

H
huhn
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen,

Bei uns laufen Ende Jan.09 befristete Arbeitsverträge von Mitarbeitern aus. GF sagt jetzt das von den 12 MA keiner übernommen werden soll, weil die Höchstbefristungsdauer von 2 jahren ausgeschöpft ist. Die Mitarbeiter könnten aber über Leiharbeit wieder eingestellt werden. Als Grund wird angegeben, das man nicht weiß wie die Rezzesion sich auf uns und unserer Kunden auswirkt. Wie sollen wir uns als BR zu dieser Sachlage verhalten? Ich weiß da im Momentan keinen Rat und bitte um Hife durch euch.

mfg

Huhn

4.98005

Community-Antworten (5)

K
Kölner

02.12.2008 um 14:31 Uhr

@huhn Keine Chance. Wenn der AG nicht will, dann will er nicht! Es sei denn man findet einen integren Sachgrund, der eine weitere Befristung möglich macht...

D
DonJohnson

02.12.2008 um 18:28 Uhr

Leider sehe auch ich da keine Chance. Bei uns war das so, dass der AG den befristeten immer erst kurz vor Ablauf mitgeteilt hat, dass sie nciht übernommen werden oder so. Naja, er hatte Angst, dass die dann nciht mehr soviel Arbeitsleistung bringen wenn se hörn, dass sie nciht weiter bleiben können. Das war unser Aufhänger. Wir wollten natürlich bezüglich der Personalplanung informiert sein und sagtem ihm, dass wir wissen wollen was Sache ist da und da. Wir forderten dann auch eine interne Stellenausschreibung, damit sich Kollegen daraufhin bewerben können. Weiterhin geht ja bekanntlich Entfristung vor Neueinstellung. Das machten wir ihm klar und sind sehr gut damit gefahren. Personalplanung muß er mit uns besprechen. Wenn er mit ner Zustimmungsaufforderung gekommen wäre für nen Leiharbeioter für den Job eines befristeten, hätten wir abgelehnt - sieh hierzu §99 BetrVG. Er hat es geschluckt. Seit dem wurden alle bis auf ein MA entfristet (da lag es aber wirklich an der Auftragslage in der Abteilung - eine Versetzung war leider nciht möglich). Also Ansatzpunkte gibt es viele, ein MBR bezüglich der Verlängerung oder Entfristung von AV habt ihr aber leider nciht. Das ist nun mal so - es ist und bleibt ein befristeter AV!

G
ganther

03.12.2008 um 00:44 Uhr

@dj es ist interessant wie naiv dein AG ist. Denn wer sich durch "Weiterhin geht ja bekanntlich Entfristung vor Neueinstellung" als AG beeindrucken läßt zeigt nur wie unwissend er ist...

A
Alexa

04.12.2008 um 21:52 Uhr

Hallo Huhn, habt ihr mal daran gedacht evtl. mit dem Arbeitgeber über eine Quote zu verhandeln? Zunächst müsst ihr natürlich mal realistisch einschätzen, wie sich euer Personalbedarf weiter entwickeln wird. Das kann man hier schlecht beurteilen - hängt ja auch von der Fluktuation bei Euch ab. Evtl. wäre es doch ein Weg mit dem Arbeitgeber eine Quote zu verhandeln, die er von den bisher befristeten Mitarbeitern unbefristet übernimmt (Auswahlkriterien festlegen! Leistung? Soziale Gründe? usw.) - für den Rest dann ein "Überleitungsangebot" zur Zeitarbeitsfirma (möglichst mit guten Konditionen aushandeln!) und den traurigen Rest ggf. durch befristete Neueinstellungen (Drehtüreffekt) auswechseln. Nur mal so als Vorschlag.

H
huhn

05.12.2008 um 08:32 Uhr

Hallo Alexa, ja wir wollen eine BV dazu erstellen. Wir haben auch schon Eckpunkte dazu erarbeitet. Jetzt möchte ich nochmal fragen. Ist so eine BV zu Leiharbeit erzwingbar, also Einigungsstellenfähig oder laüft das über freiwillige BV.? Ich bedanke mich bei dir für den guten Vorschlag.

Gruß

Huhn

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