Fahrzeit zur Br- Sitzung
Hallo Meine Fahrzeit zur Br-Sitzungen dauert ca. 3 Stunden mit dem Zug, nun gibt es Diskussionen ob die diese Zeit auch mit zugerechnet wird. Meine damit wenn ich ne 40 Stunden Woche hab und mit Hin und Rückfahrt 12 Stunden unterwegs bin, das ich noch 30 Stunden bei meinen regulären Arbeitsplatz zu leisten hab. Eine Reise Regelung gibt es nicht im Betrieb.
Community-Antworten (17)
31.08.2021 um 23:08 Uhr
Wann fährst Du denn warum so lange?
Schau mal hier:
31.08.2021 um 23:19 Uhr
Weil der Br-Sitz soweit nun mal entfernt ist.
31.08.2021 um 23:35 Uhr
Dieses Urteil hab ich auch gelesen, nun weiß ich nicht ob der Streitwert nur beziffert wurde oder ob die Klägerin quasi diese 40 € auf ihren Lohnstreifen sehen wollte.
Andersherum benutze ich die Zugfahrten gleich zur Vorbereitung und nacharbeiten der Sitzungen.
Wo ist wohl auch ein unterschied geben soll ob ich mit dem eigenen Auto komme, Oder die Zeit nutzen kann weil ich nicht selber fahre
Im Gremium herrschen da gerade auch Fragezeichen, Weil keiner Betriebsrats Erfahrung hat alle neu gewählt.
01.09.2021 um 00:04 Uhr
Fahrzeit wird nicht vergütet. Es gilt das Lohnausfallprinzip.
Oder wird deinen Kolleginnen und Kollegen die Fahrtzeit zum Arbeitsplatz auch vergütet?
Wohl kaum.
01.09.2021 um 01:16 Uhr
Mein normaler Arbeitsweg beträgt 12 Minuten. Die BR-Sitzungen sind in der Zentrale. Wir sind ein Filialbetrieb. Insofern würden sie es bezahlt bekommen, wenn ein Mitarbeiter zur Zentrale müsste .
01.09.2021 um 06:09 Uhr
Nur noch mal zur Klärung. In der Eingangsfrage sagst du: Es gibt KEINE Reiseregel im Betrieb/ Unternehmen. Jetzt ist die Aussage: Wenn MA in die Zentrale müssen, wird die Fahrzeit als Arbeitszeit angerechnet. Die beiden Aussagen widersprechen sich oder müssen mal genauer erklärt werden. In jedem Fall darfst du durch dein Amt nicht besser oder schlechter gestellt werden, als jeder andere MA.
01.09.2021 um 06:35 Uhr
Wenn der seltene Fall eintritt das ein Mitarbeiter in die Zentrale gebeten wird, werden die Zeiten gutgeschrieben. Diese Regelung ist nicht schriftlich festgehalten, es wurde sich einfach geweigert hinzufahren. Seit dem wird es so gemacht.
01.09.2021 um 09:31 Uhr
die Zeit ist m.M.n. zu vergüten. Ob sie als Arbeitszeit gem. Arbeitszeitgesettz zählt sage ich eher nein.
wenn ich BAG 17.10.2018, Az. 5 AZR 553/17 anschaue geht es zwar um Dienstreisen ins Ausland aber Du hast Reisezeit die notwendig ist um an der BR-Sitzung überhaupt teilzunehmen.
01.09.2021 um 09:57 Uhr
@Eisfee "Wenn der seltene Fall eintritt das ein Mitarbeiter in die Zentrale gebeten wird, werden die Zeiten gutgeschrieben. Dann nenn man das Konkludentes Handeln.
https://www.juraforum.de/ratgeber/vertragsrecht/konkludenter-vertragsschluss-was-genau-ist-das
Durch diese einseitige Willenserklärung ist bereits eine betriebliche Übung entstanden. Und da ein BRM in der Ausübung seines Ehrenamtes nicht schlechter gestellt ein darf; wäre es einmal ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung und zum anderem eine der Betriebsratsarbeit. Schaue hier § 23 BetrVG.
01.09.2021 um 12:16 Uhr
schau mal hier, da steht auch was zu Reisezeiten:
evt. hilft Dir das weiter, weil es gibt viele könnte oder könnte-auch-nicht
15.09.2021 um 20:56 Uhr
So ist ne Weile her, nun konnte ich mal das Personalbüro erreichen. Der AG ist der Meinung da es sich um ein Ehrenamt handelt und auch nicht aufgefordert hat eine Sitzung abzuhalten, können wir froh sein das man seine tägliche reguläre Arbeitszeit ( bin Teilzeit 6 h )gutgeschrieben bekommt.
16.09.2021 um 02:04 Uhr
Der AG ist bei euch wohl der Meinung ihr dürftet nur eine BR Sitzung abhalten wenn er dazu auffordert??????? Ist jetzt nicht wirklich sein Ernst.
16.09.2021 um 03:29 Uhr
Doch ist mein Ernst, das Personalbüro hat sich beim Anwalt erkundigt muss also stimmen. Sowas nervt anstatt sich darum zu kümmern für was man gewählt wurde, muss man sich mit sowas rum ärgern.
16.09.2021 um 12:38 Uhr
"Doch ist mein Ernst, das Personalbüro hat sich beim Anwalt erkundigt muss also stimmen" Die Aussage ist absoluter Bullshit Wäre dem so das ein AG alleine bestimmt wann ein BR seine Sitzung machen soll wäre das eine maßgebliche Beeinflussung der BR Arbeit; wenn nicht sogar eine Behinderung der BR Arbeit. Gegen die man nach § 23 BetrVG vorgehen kann. Ihr seit ein unabhängiges und eigenständiges Gremium und der AG ist euch nicht Weisungsbefugt. Schaut euch zur Einberufung der Sitzung auch § 29 BetrVG an. Er ist euer Vertragspartner. Nicht mehr und nicht weniger. Ihr solltet nun folgendes machen. Sucht euch einen Rechtsanwalt. Wenn ihr meint einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht gefunden zu haben, setzt ihr , Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Wahrung der Interessen der Betriebsrates auf der nächsten Tagesordnung und fasst darüber einen Beschluss. Als 2. setzt ihr auf der Tagesordnung, Beschlussfassung nach § 40 BetrVG zur Kostenübernahme des AG in der Rechtssache. Diese Beschlüsse übermittelt ihr dann eurem AG: und ohne Antwort ab zu warten beauftragt ihr dann den Rechtsanwalt mit der Sache bis hin zu einem gerichtlichem Verfahren.
16.09.2021 um 13:39 Uhr
So ungefähr sehe ich es auch, nur muss ich meine Kollegen überzeugen. Die sind grade wie aufgescheuchte Hühner. Was ich mich noch frage, ein Br-Mitglied auch einzeln klagen ? Also Fahrzeiten z.b.
16.09.2021 um 13:50 Uhr
Ja individualrechtlich kann man auch selber versuchen dies ein zu Klagen. Fahrzeiten sind da aber immer so ein Zweischneidiges Thema. Bei euch könnte aber ein Sonderfall vor liegen da die An-und Abreise unverhältnismäßig lang ist du aber während der Reisezeiten BR Arbeit verrichtest. Ich würde dies mal mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht durch sprechen.
Nachtrag: Für die Fahrtzeiten an sich wird es auch wohl unabdingbar sein einzeln zu klagen, denn hier sind sind 2 Sachen getrennt zu beachten. Einmal die Sitzungen für sich und wer sie anberaumt und einmal die Fahrzeit.
Noch ein Nachtrag. Nur weil eine Personalabteilung behauptet ein Anwalt hätte denen dieses oder jenes erzählt muss das nicht zwangsläufig stimmen. Fordert die Personalabteilung auf sie möchten ihren Anwalt aufgeben das dieser sich persönlich an euch wendet und an euch Adressiert diese Aussage, samt Gesetzesgrundlage, sendet.
16.09.2021 um 19:57 Uhr
Gute Ideen mal sehen was davon umgesetzt wird. Persönlich hab ich mir jetzt mal bei meiner zuständigen GW einen Termin gemacht.
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