Betriebsvereinbarung Mehrarbeit
Hallo haben eine Betriebsvereinbarung die im Dezember ausläuft. hierin ist geregelt, daß die wöchentliche Arbeitszeit auf 26 Samstage im laufenden Kalenderjahr erweitert werden kann. Nun will der Arbeitgeber, daß laut neuer Betriebsvereinbarung auch noch an 13 Sonntagen gearbeitet werden soll. Die geleisteten Arbeitsstunden sollen auf dem Arbeitszeitkonto gut geschrieben werden. Natürlich ohne irgentwelche Zulagen. Was können wir tun?
Ich muß noch dazu sagen daß wir mal eine 38 Stundenwoche hatten, diese auf 40 Stunden und später auf 42 Stunden erhöht wurde. Es werden uns auf dem Arbeitszeitkonto also jeden Tag 24 Minuten abgezogen. Wir kommen einfach nicht weiter.
Also jeder Mitarbeiter mußte dafür unterschreiben, daß er mit der 40 Stundenwoche bei gleichbleibenden Lohn einverstanden war. Das selbe geschah bei der 42 Stundenwoche. Einige Mitarbeiter haben dagegen geklagt und gewonnen. Brauchten dann auch nur 38 Stunden arbeiten und sind mittlerweile auch nicht mehr bei uns beschäftigt (entweder selber gekündigt oder in Rente)
Community-Antworten (8)
05.09.2010 um 20:34 Uhr
"Ich muß noch dazu sagen daß wir mal eine 38 Stundenwoche hatten, diese auf 40 Stunden und später auf 42 Stunden erhöht wurde. " Auf welcher Basis passierte dies?
05.09.2010 um 21:09 Uhr
Hallo, habt Ihr eine Personalplanung? So wie Du das schilderst würden doch eigentlich Einstellungen anstehen anstatt das ganze mit Überstunden abzufangen. Es sind ja nicht unerhebliche Mehrstunden. Holt Euch doch mal die Gewerkschaft ins Haus. Wäre spannend was die dazu sagen.
05.09.2010 um 21:39 Uhr
rammstein
die Sonntagsarbeit ist im ArbZG geregelt, da kann der AG auch nicht mit einer BV einfach handeln. Weiter sollten sich einmal mehr Koll. ein Beispiel an den Koll. nehmen welche NEIN zur Arbeitszeitverlängerung gesagt haben.
Es ist ja wohl so, dass weder der AG noch der AG mit HILFE des BR und BV die Arbeitszeit einfach erhöhen kann.
Es ist auch nicht gesundheitlich also positiv anzusehen. Ihr solltet als BR euch also auch einmal mit dem Thema "Arbeits und Gesundheitsschitz" befassen. Also die Beschäftigten vor Überforderung und Ausnutzung schützen.
Ihr als BR solltet ebenfalls endlich einmal lernen NEIN zu sagen und dafür den AG auffordern Personal einzustellen. Holt euch ggf. die Hilfe der Gewerkschaft.
05.09.2010 um 23:23 Uhr
rammstein Bei der Erweiterung der wöchentlichen Arbeitszeit und das noch ohne Lohnausgleich, hat der BR keine Mitbestimmungsrechte. Wie du auch schreibst, haben die Mitarbeiter diese Änderung auch selber unterschrieben. Somit sind sie für die Stundenerhöhung selbst verantwortlich. Will der AG mit dem BR über die Erhöhung des Wochenarbeitszeitvolumen verhandeln, so ist dem BR zu empfehlen, die Verhandlungen darüber wegen der Nichtzuständigkeit abzulehnen.
Aktiv kann der BR im Rahmen des § 87 Abs.1, Ziffer 2+3 BetrVG werden. Sollte der BR nicht mit dem AG einig werden, sollte er sich nicht scheuen die Verhandlungen für gescheitert zu erklären und die Einigungsstelle anzurufen.
06.09.2010 um 18:34 Uhr
Zur einzelvertraglichen Erhöung schaut euch mal folgendes Urteil an:
http://www.arbg.bayern.de/muenchen/entscheidungen/neue/19104/index.html
06.09.2010 um 19:08 Uhr
@neskia: Diese LAG-Entscheidung dürfte durch den BAG-Beschluss vom 9. 12. 2008 - 1 ABR 74/ 07 überholt sein.
06.09.2010 um 19:47 Uhr
"überholt" aber im Sinne der gleichen (?) Richtung, Danke für die Info.
könnte durchaus ein neuer Aspekt in rammsteins Problem sein. Wie müsste er bzw. der BR nun vorgehen?
07.09.2010 um 11:29 Uhr
Jein. Laut BAG-Beschluss muss für eine Einstellung eine Erhöhung von 10 Stunden pro Woche vorliegen, während das LAG noch 9% für ausreichend für eine Anhörungsfrist erachtete. Bei den "einvernehmlichen" Arbeitsvertragsänderungen zur Stundenerhöhung ist der BR also außen vor. Man kann die MA nur informieren, dass sie dazu NEIN sagen können und selbst eine dahingehende Änderungskündigung nur dann im Bereich des möglichen ist, wenn sie vom Insolvenzverwalter ausgesprochen wird. Zur Samstags-/Sonntagsarbeit sollte man als BR erstmal wissen, was die MA wollen. Vielleicht wären sie bei einer gewissen Höhe der Zulagen sogar dazu bereit - wenn denn auch noch die behördliche Genehmigung vorliegt. In genau das sollte in den Verhandlungen auch herauskommen. Ansonsten darf der ArbGeb auch gern die E-Stelle anrufen und den Arbeitsrichter davon überzeugen, dass Sonntagsarbeit für ´nen Nuller völlig normal und im Interesse der Mitarbeiter ist. Macht er das nicht, läuft die BV eben aus und er darf nicht mal mehr Samstags arbeiten. (Wobei der BR hier den A... in der Hose haben sollte, dies notfalls auch gerichtlich zu untersagen!)
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