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Geldwertevorteil? Bei Fortbildung zur Arbeitsplatz erhaltung?

K
Krömmer
Nov 2016 bearbeitet

Geldwertevorteil ? Hallo mein AG hat mich gefragt welche Fortbildung ich gerne machen möchte gerne auch zur Persönlichen Weiterentwicklung. Aktuell habe ich aber keinen Bedarf welcher mir nötig sein könnte. Aber meine Aktuelle Arbeit könnte es gut bekommen wenn ich Schneller beim Kunden wäre, ich fahre sonst mit Buss und Bahn( Zeit Fresser). Also dachte ich er könnte mir ja eine Fahrerlaubnis sponsern. er sagte auch das das möglich ist. ABER er sagte auch das der Geldwertevorteil (500E) von meinem Gehalt ab Wegehen! stimmt das so? Mein dickster Vorgesetzter nervt mich schon das ich endlich die Fahrerlaubnis erwerbe da es sein könnte das es mich sonst meinen Arbeitsplatz kostet.Ich bin da ser verunsichert. Kann er das so machen? oder muss er den Geldwertenvorteil selber tragen.Ich benötige die Fahrerlaubnis privat nicht.

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Community-Antworten (2)

K
krömmer

06.09.2010 um 19:22 Uhr

kann mir den keiner helfen? darf er bei einer Fortbildung die dem Arbeitsplatz erhalt zum zwecke hat mir den Geldwertenvorteil vom gehalt abziehen?

P
Petrus

07.09.2010 um 11:44 Uhr

Geklärt ist das bislang nur beim LKW-Führerschein (=kein geldwerter Vorteil). Beim Pkw-FS hat das noch keiner durchgeklagt, vermutlich wird es auch keine allzugroßen Erfolgsaussichten geben. Denn im Normalfall kommt es eben nicht darauf an, ob man das gesponsorte Etwas tatsächlich nutzt, sondern dass man es nutzen dürfte und könnte, wenn man wollte. (Beispiel Dienstwagen: wenn ich den privat nutzen darf, muss ich den versteuern. Natürlich zwingt mich weder ArbGeb noch das Finanzamt, dass ich das auch mache. Zahlen muss ich trotzdem.) Beim LKW-FS hat das BSG die privaten Nutzungsmöglichkeiten dann doch sehr beschränkt gesehen...

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