Aufsichtsratswahlen
hallo eine frage .... unser GBR hat einen unternehmenswahlvorstand bestellt. Ist es richtig das der Vorsitzende des unternehmenswahlvorstand auch direkt benannt wird. oder wird der vorsitzende aus der mitte heraus gewählt???? Ich habe die WOdrittelBG irgendwie nicht verstanden kann mir jemand helfen??
Community-Antworten (1)
03.09.2010 um 03:44 Uhr
Moin Luftassi !
Ja , ist richtig: Mit Bestellung des WV wird auch der Vorsitzende benannt.
Grüsse,sueton
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