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Wahlausschuss Aufsichtsratswahlen - erhält ein Mitglied einen Kündigungsschutz?

R
RexGildo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

erhält ein Mitglied des Wahlausschusses zur Aufsichtsratswahl einen Kündigungsschutz?

4.73201

Community-Antworten (1)

K
Kölner

17.01.2007 um 18:38 Uhr

@RexGildo Ein besonderer Kündigungsschutz, wie im KSchG für z.B. BR's, gilt zunächst einmal für den Betriebswahlausschuss nicht.

Es gibt Autoren von Fachbüchern (Fuchs/Köstler), die die Kündigung eines BWA-Mitgliedes als Behinderung der Wahl ansehen, was wiederum automatisch in den jeweiligen Gesetzen (DrittelbG, MitbestG) sanktioniert wird.

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