@RexGildo
Ein besonderer Kündigungsschutz, wie im KSchG für z.B. BR's, gilt zunächst einmal für den Betriebswahlausschuss nicht.
Es gibt Autoren von Fachbüchern (Fuchs/Köstler), die die Kündigung eines BWA-Mitgliedes als Behinderung der Wahl ansehen, was wiederum automatisch in den jeweiligen Gesetzen (DrittelbG, MitbestG) sanktioniert wird.