Wahlausschuss Aufsichtsratswahlen - erhält ein Mitglied einen Kündigungsschutz?
Hallo,
erhält ein Mitglied des Wahlausschusses zur Aufsichtsratswahl einen Kündigungsschutz?
Community-Antworten (1)
17.01.2007 um 18:38 Uhr
@RexGildo Ein besonderer Kündigungsschutz, wie im KSchG für z.B. BR's, gilt zunächst einmal für den Betriebswahlausschuss nicht.
Es gibt Autoren von Fachbüchern (Fuchs/Köstler), die die Kündigung eines BWA-Mitgliedes als Behinderung der Wahl ansehen, was wiederum automatisch in den jeweiligen Gesetzen (DrittelbG, MitbestG) sanktioniert wird.
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