Aufsichtsratswahlen - hat der Unternehmenswahlvorstand oder der Betriebswahlvorstand einen besonderen Kündigungsschutz?
Servus und guten Abend !
Wollen die Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtrat, wählen.(2.WO) hat der Unternehmenswahvorstand oder der Betriebswahlvorstand einen besinderen Kündigungsschutz und wenn ja, wo find ich dazu was ?????
vielen Dank für die Mühe
Grüssle
Community-Antworten (2)
16.01.2008 um 22:20 Uhr
Alter BR, würde denken, dass § 15 (3) KschG greift.
17.01.2008 um 00:25 Uhr
@Alter Betriebsrat Der Schutz des BWV gemäß § 15 KüSchG sehe ich nicht (einige Kommentatoren auch nicht) - während der Wahlvorbereitung und der Wahl selbst ist aber durchaus § 20 MitbestG anzuwenden.
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