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BR Ersatzmitglied zum Lehrgang

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Carli
Jan 2018 bearbeitet

In einem Betriebsrat von 7 Mitgliedern bin ich das 2. Ersatzmitglied. Obwohl dieser Betriebsrat erst vor 4 Monaten gewählt worden ist, habe ich durch Verhinderung, Urlaub und Krankheit der Mitglieder schon 8 mal an den Sitzungen als Ersatzmitglied teilgenommen. Der Betriebsratsvorsitzende weigert sich aber mich auf BR Lehrgang zu schicken. Hat er ein Recht dazu ? Und wenn nein brauche ich unbedingt entsprechende Gesetzestexte. MFG

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Community-Antworten (5)

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pfeilenbogen

02.09.2010 um 20:14 Uhr

Carli

Der BRV ist auch nur 1 von 7 BRM. Du brauchst einen Beschluss des Gremiums, also der Mehrheit des BR. Bei 7 BRM bleiben ja außer dem BRV noch 6 BRM von diesen brauchst Du 4, denn dieses wäre die Mehrheit.

C
Carli

02.09.2010 um 20:20 Uhr

Wenn ich dann diese Mehrheit bekommen sollte , könnte dann der BR Vorsitzende oder gar der Chef den Lehrgang trotzdem verhindern oder evtl.nicht bezahlen ??? Gruß Carli

I
Immie

02.09.2010 um 20:41 Uhr

@Carli Der BRV ist an Beschlüsse gebunden... aber wenn der Chef die aktuelle Rechtsprechung kennt könnte er das verwigern.

Aber warum sollte er?

Dein BRV sollte dringend eine Schulung besuchen:-)

C
Carli

02.09.2010 um 20:47 Uhr

Der BRV ist an Beschlüsse gebunden... aber wenn der Chef die aktuelle Rechtsprechung kennt könnte er das verweigern.

Also könnte der Chef ggf. den Beschluss des Gremiums verweigern. Wie lautet denn diese " aktuelle Rechtsprechung " ??? Gruß Carli

P
pfeilenbogen

02.09.2010 um 20:59 Uhr

WAF Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder des Betriebsrats

§ 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Ab. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeit wahrnehmen. (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000-8BV 18/99).

http://www.waf-seminar.de/index.php?Site=Seminare&Menue=Seminarinfo&Info3=1&Gruppe=BR127

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