Erstellt am 02.09.2010 um 18:14 Uhr von pfeilenbogen
Carli
Der BRV ist auch nur 1 von 7 BRM. Du brauchst einen Beschluss des Gremiums, also der Mehrheit des BR. Bei 7 BRM bleiben ja außer dem BRV noch 6 BRM von diesen brauchst Du 4, denn dieses wäre die Mehrheit.
Erstellt am 02.09.2010 um 18:20 Uhr von Carli
Wenn ich dann diese Mehrheit bekommen sollte , könnte dann der BR Vorsitzende oder gar der Chef
den Lehrgang trotzdem verhindern oder evtl.nicht bezahlen ???
Gruß
Carli
Erstellt am 02.09.2010 um 18:41 Uhr von Immie
@Carli
Der BRV ist an Beschlüsse gebunden...
aber wenn der Chef die aktuelle Rechtsprechung kennt könnte er das verwigern.
Aber warum sollte er?
Dein BRV sollte dringend eine Schulung besuchen:-)
Erstellt am 02.09.2010 um 18:47 Uhr von Carli
Der BRV ist an Beschlüsse gebunden...
aber wenn der Chef die aktuelle Rechtsprechung kennt könnte er das verweigern.
Also könnte der Chef ggf. den Beschluss des Gremiums verweigern.
Wie lautet denn diese " aktuelle Rechtsprechung " ???
Gruß
Carli
Erstellt am 02.09.2010 um 18:59 Uhr von pfeilenbogen
WAF
Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder
des Betriebsrats
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Ab. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeit wahrnehmen. (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000-8BV 18/99).
http://www.waf-seminar.de/index.php?Site=Seminare&Menue=Seminarinfo&Info3=1&Gruppe=BR127