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nicht gerechtfertigte Abmahnung

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wasserfall
Nov 2016 bearbeitet

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter eine Abmahnung bekommen hat, die nachweislich falsch ist? Der jenige hat sofort in schriftlicher Form Widerspruch eingelegt. Wird die Abmahnung aus der Personalakte genommen oder wird nur der Widerspruch (so sagt es die GL) mit in die Personalakte aufgenommen?

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Community-Antworten (2)

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Petrus

02.09.2010 um 17:27 Uhr

Wenn der ArbGeb einsieht, dass die Abmahnung falsch ist, ersteres. Wenn nicht zweiteres. Dem MA bleibt unbenommen, auf Entfernung aus der Personalakte vorm Arbeitsgericht zu klagen.

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pfeilenbogen

02.09.2010 um 18:00 Uhr

Abmahnungen aus der PersAkte entfernen, MUSS der AG NUR auf Richterlichen Beschluss. Alles andere ist KANN oder sollte bei "gesundem Menschenverstand". Den Widerspruch hinzufügen ist wiederum ein MUSS

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