Beteilung des AG's für ein Hörgerät
Erwerb eines Hörgerätes: Kann der Ag verpflichtet werden, sich an der durch die Tätigkeit erworbenen Schwerhörigkeit mit darausfolgender notwendiger Anschaffung eines Hörgerätes zu beteiligen?
Community-Antworten (1)
02.09.2010 um 15:27 Uhr
Wenn überhaupt, dann sollte das über die Berufsgenossenschaft möglich sein. Aber das nachzuweisen, dass die Schwerhörigkeit durch die Tätigkeit (trotz Gehörschutzmittel) entstanden ist, ist schwer. Dafür gibt es ja die Gehörschutzmittel ... Und jetzt sagt nicht, ihr hattet keine ...
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