W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Öffentliche Präsentation von Mitarbeiterfotos genehmigungspflichtig?

M
Maria
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Krankenhaus wurden für die Internetpräsemtation viele Beschäftigte mit Fotos in die Homepage gestellt. Nun hängt der AG diese Fotos (Größe: 1m) alle im Eingangsbereich öffentlich aus. Weder die einzelnen Mitarbeiter noch der BR wußte von dieser Aktion. Frage: 1. Geht dies ohne Zustimmung der einzelnen Mitarbeiter? 2. Geht dies ohne Beteilung des BR?

Herzlichen Dank für eure Antworten bzw. Hinweise.

3.066013

Community-Antworten (13)

K
kassenwart Akzeptiert

27.04.2012 um 18:50 Uhr

Hier nachlesen!

http://spreerecht.de/allgemein/2010-02/der-arbeitsplatz-und-das-recht-am-eigenen-bild

und aber auch hier, das Gegenteil: http://arbeitsrechtchecker.blogspot.de/2011/01/arbeitgeber-darf-fotos-veroffentlichen.html

und

Der Arbeitsplatz und das Recht am eigenen Bild Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Internetrecht & Domainrecht, Urheberrecht Rechtstipp vom 03.02.2010 http://www.anwalt.de/rechtstipps/der-arbeitsplatz-und-das-recht-am-eigenen-bild_006283.html

N
nrwbrmitglied

27.04.2012 um 13:26 Uhr

auf jeden Fall nicht ohne Zustimmung des Mitarbeiters

I
Irmgard

27.04.2012 um 14:38 Uhr

im internet war das ok?

F
Fairlight

27.04.2012 um 15:10 Uhr

Schöne Gelegenheit, die Geschäftsführung abzumahnen ganzböseguck

;)

Wer sein Bild da nicht hängen sehen will, muss das nicht dulden, solange das nicht in einem Arbeitspapier festgehalten ist.

M
Maria

27.04.2012 um 15:13 Uhr

@ Irmgard

Präsentation im Internet ist für den BR und die Mitarbeiter o.k., diese einzelnen Bilder, hinterlegt auf den verschiedensten Seiten werden ja nicht "ständig" ausgestellt.

Manche Mitarbeiter möchten nicht im Flur "überdimensional" ständig für Besucher und Patienten präsentiert werden.

Fliege

P
Peanuts

27.04.2012 um 17:14 Uhr

Entweder werden Rechte Eurer KollegInnen vollumfänglich durchgesetzt oder nicht, sonst habt Ihr irgendwann Diskussionen.

So darf es nicht angehen, dass sich KollegInnen quasi einem "Gruppenzwang" beugen müssen und sich vielleicht gar nicht trauen, der Veröffentlichung zu widersprechen.

Ohne Einverständnis JEDES Betroffenen, muss jedes Foto im Internet und selbstverständlich auch in Printform unverzüglich entfernt werden.

G
gironimo

27.04.2012 um 18:43 Uhr

so sehe ich das auch.

I
Irmgard

27.04.2012 um 19:24 Uhr

hatten die mitarbeiter für das internet etwas unterschrieben?

G
Globus

27.04.2012 um 19:52 Uhr

ich behaupte, selbst wenn die AN was unterschieben haben (das Wort "Mitarbeiter" ist doch eigentlich dem AG überlassen, oder? ;-) ) wage ich zu bezweifeln, dass das eine rechtliche Relevanz hätte.

Weiterhin, wußten ja auch der BR nciht davon - das alles betrifft eindeutig 87,1,6 - sowohl die Aufnahmemedien, als auch die Veröffentlichung. Auch wenn der BR hier sein MBR noch nciht eingefordert haben sollte, kann er alles per einstweiliger Verfügung rückgängig machen, wenn nciht "zu viel Wasser den Rhein runtergelaufen ist"!

Also hurtig Beine in die Hand nehmen und den AG in Kenntnis setzen, dass er alle Maßnahmen unverzüglich zurück nehmen soll - sonst - Einstweilige Verfügung. Weiterhin mitteilen, dass der BR Verhandlungen über eine BV dieser Medien bzw technischen einrichtungen aufnehmen will - mit zwei Termin Vorschlägen und bei nicht Gefallen einen Gegenvorschlag zulassen - und dann beginnt das Spiel Mitbestimmung...

I
Irmgard

27.04.2012 um 20:09 Uhr

wer hat denn die rechte am eigenen bild? ich oder der betriebsrat? welches problem treibt dich? sind wir nicht alle mitarbeiter?

G
Globus

27.04.2012 um 20:12 Uhr

"hatten die mitarbeiter für das internet etwas unterschrieben? Antwort 8 Erstellt am 27.04.2012 um 17:24 Uhr von Irmgard 193961 Antwort bearbeiten"

Da sich ArbeitnehmerInnen im Abhängigkeitsverhältnis zum AG befinden, würde eine solche Unterschrift nciht rechtsgültig betrachtet. Ich sprach mit keinem Wort davon, dass der BR das legitimieren kann - im Gegenteil. Der BR kann die Persönlichkeitsrechte der AN nicht außer Kraft setzen ;-)

Ja nu, Wir alle sind Mitarbeiter vorm AG - und genau darum habe ich mit diesem Terminus ein Problem. Wir sind Arbeitnehmer oder Kollegen - untereinander nciht Mitarbeiter ;-)

I
Irmgard

27.04.2012 um 23:15 Uhr

meine kollegen sind meine kollegen, ob diese goldwaage etwas in diesem forum zu suchen hat möchte ich bezweifeln. bist du immer so kleinkariert?

G
Globus

27.04.2012 um 23:18 Uhr

wenn es in der BR Arbeit um Begrifflichkeiten, ja, da bin ich durhcaus immer kleinkariert ;-)

Ihre Antwort