Hallo,
unser Betriebsrat (9er) wird von der Geschäftsleitung aufgefordert eine Verpflichtungserklärung zum Bundesdatenschutzgesetz zu unterschreiben. Ich bin der Meinung, dass wir auf Grund unserer Position und Aufgabenstellung: § 80 Abs. 1 (1) nicht vom Datenschutzbeauftragten arbeitgeberseitig - verpflichtet werden müssen (dürfen). Wer hat hiermit auch schon zu tun gehabt? Bin schon Neugierig auf eure Erfahrungswerte.