AG verstößt gegen Bundesdatenschutzgesetz - Was ist Eure Meinung?
Hallöle,
an unserem Standort gibt es ein Gemeinsames Laufwerk auf dem alle MA/Abteilungen abteilungsübergreifend Dateien und Daten innerhalb 1 Woche dort reinstellen können. Diese Daten werden dann über einen autom. Löschlauf am Wochenende gelöscht. Durch Zufall hat ein MA hier bemerkt, daß ein Abteilungsleiter hier nen Ordner mit Personalplanungen reingestellt hat, hier waren auch teilw. pers. Bewertungen und sogar eine Namensliste , die MA ( aber nur Leasing ) benennt, die bis wann abgebaut werden sollen, ersichtlich. Habe nun tel. Rechtsauskunft bei einem RA gemacht, dieser meinte, wir sollen ( da ja auch Àbbaulisten vom Zuständigen Geschäftsführer dabei waren ) den GL jetzt über ein Schreiben betriebsverfassungsrechtlich Abmahnen mit der Androhung, im Widerholungsfall ein ger. Beschlußverfahren ( Ordnungsgelt ) einzuleiten. Hier handelt es sich ja um einen klaren Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz, oder ?
Was ist Eure Meinung ????
Community-Antworten (3)
07.09.2009 um 11:08 Uhr
Die Datenschutzgeschichte will ich jetzt mal nicht weiter kommentieren - passiert ist passiert und dagegen könnt ihr eh' nix mehr machen - nur noch präventiv tätig werden. Und die wohl wahrscheinlichste Konsequenz sind personelle Maßnahmen gegen den Herrn Abteilungsleiter.
Aber was ist mit Mitbestimmung BR ? Der AG hat da gewisse Pflichten aus §92 (und ggf. §90) BetrVG. Offensichtlich gibt es konkrete Personalplanungen - war da der BR mit im Boot? Wenn nicht würde ich den AG mal da einen Rüffel erteilen!
07.09.2009 um 11:08 Uhr
Hallo
das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ist alt und sehr allgemein abgefasst und erlaubt viel "Rechtsspielraum" zum speichern und verwenden firmeninterner Daten. Wer ist im Betrieb Datenschutzbeauftragter? Dieser wäre im ersten Schritt zuständig und tätig zu werden. Gibt es eine BV die konkret Umgang mit elektronischen Daten regelt?
07.09.2009 um 11:24 Uhr
Das mit dem Beschlussverfahren könnte ggf. schwierig werden. Aber der Datenschützer wäre meine erste Anlaufstation. Da gibt es ja nicht nur den betrieblichen....
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