Hallöle,

an unserem Standort gibt es ein `Gemeinsames Laufwerk `auf dem alle MA/Abteilungen abteilungsübergreifend Dateien und Daten innerhalb 1 Woche dort reinstellen können. Diese Daten werden dann über einen autom. Löschlauf am Wochenende gelöscht. Durch Zufall hat ein MA hier bemerkt, daß ein Abteilungsleiter hier nen Ordner mit Personalplanungen reingestellt hat, hier waren auch teilw. pers. Bewertungen und sogar eine Namensliste , die MA ( aber nur Leasing ) benennt, die bis wann abgebaut werden sollen, ersichtlich. Habe nun tel. Rechtsauskunft bei einem RA gemacht, dieser meinte, wir sollen ( da ja auch Àbbaulisten vom Zuständigen Geschäftsführer dabei waren ) den GL jetzt über ein Schreiben betriebsverfassungsrechtlich Abmahnen mit der Androhung, im Widerholungsfall ein ger. Beschlußverfahren ( Ordnungsgelt ) einzuleiten. Hier handelt es sich ja um einen klaren Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz, oder ?
Was ist Eure Meinung ????