W.A.F. LogoSeminare

Erzwingbare Betriebsvereinbarung - bei Einführung technischer Geräte zur Arbeitnehmerüberwachung?

S
schlumpf
Nov 2016 bearbeitet

Wir, der Betriebsrat, haben eine Betriebsvereinbarung entworfen zum Thema "Rahmenbedingungen bei der Einführung technischer Geräte, die dazu bestimmt sind das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen" Wir sehen darin einen Bedarf, da solche Systeme (hauptsächlich Software) bei uns imer mehr Anwendung finden. Nun sagt unsere GL kurz und knapp: "Wir wollen das nicht, ist ja eh alles über das Bundesdatenschutzgesetz geregelt" Nun meine Frage: Die Mitbestimmung bei der Einführung solcher Systeme ist unbestritten (§87 Abs.1 Satz 6). Aber ist damit auch eine Betriebsvereinbarung erzwingbar? Wie würdet ihr euch verhalten? Hier wird doch eines der wichtigsten Betriebsratsrechte untergraben.

6.82106

Community-Antworten (6)

K
Kalonza

16.11.2007 um 16:13 Uhr

Hallo Schlumpf,

in § 87 sind alle Angelegenheiten geregelt, zu denen wir als Betriebsrat die schärfste Mitbestimmung haben, wenn man das so sagen will. Hier gibt es keine Fristen und wir sind zwingend zu beteiligen.

Wenn euer Arbeitgeber sagt, er will euch da nicht dabei haben, und die BV nicht mit euch verhandeln will, könnt ihr die "Verhandlungen" für gescheitert erklären. Gut ist es dann, wenn ihr die Aussage euer Geschäftsleitung in irgendeiner Form schriftlich - als Nachweis - habt. Dann könnt ihr nämlich eine Einigungsstelle anrufen. Do könnt ihr eure Mitbestimmung dann auch durchsetzen. Der Arbeitgeber kann sich in eurem Fall nicht dagegen wehren.

Viele Grüße Kalonza

S
Sternburg

16.11.2007 um 16:19 Uhr

Eine BV zu einem Thema aus § 87 BetrVG ist sehr wohl erzwingbar.

Erzwingbar sind alle BVs über Angelegenheiten, in denen der Spruch der Einigungsstelle die fehlende Einigung zwischen ArbGeb und BR ersetzen kann.

Und was steht im § 87 Abs. 2 BetrVG?

Genau! :-)

F
Frosch

16.11.2007 um 16:27 Uhr

Also richtig ist, die BV ist erzwingbar. Das Wörtchen "Einigungsstaelle" in §87 Abs.2 gibt dir hierzu den Hinweis. Wo immer du das Wort in nem § findest in dem du Mitbestimmen darfst ist eine BV erzwingbar. Das eine Ablehnung schriftlich sein muss ist Quatsch, dann schreibt dein AG dir einfach gar nicht mehr und du kannst nie zur Einigungsstelle. Ich würde vorher über ne KLage auf unterlassen des Einsatzes dieser elektronischen Mittel nachdenken um ihm bis zum Einigungsstellenspruch schonmal zu zeigen, dass ihr a) bereit seit zu stänkern und b) durchaus was bewirken könnt. Datenschutz zieht hier übrigens gar nicht. Der würde erst in der Folge greifen. Erstmal müsst ihr entscheiden, welche Überwachungsmittel ihr zu lasst. Bedenkt auch, nicht nur die zu Überwachung bestimmten Einrichtungen, sondern alle "geeigneten" sind Mitbestimmungspflichtig

mfG, Frosch

P
paula

16.11.2007 um 19:15 Uhr

Sprechen wir hier über eine BV für eine konkrete Anwendung oder eine Rahmen-BV. Dass eine Rahmen-BV erzwingbar ist würde ich ja erst einmal massiv in Zweifel ziehen...

F
Frosch

17.11.2007 um 11:30 Uhr

Das kann uns und auch schlumpf aber erstmal völlig wurscht sein. Einfach die Einigungsstelle einberufen. Das erste was die machen ist zu prüfen ob sie überhaupt zuständig sind. Dann wissen es alle Beteiligten ganz genau. Der BR hat, quasi als Warnschuss, schon die ersten Kosten verursacht. Dazu die evtl vorher durchgezogene Unterlassungsklage im Eilverfahren, die ja auch n bissl Geld vom Chef kostet und mit etwas Glück überlegt sich der Chef beim nächsten mal ob es nich günstiger wäre einfach mit seinem BR zu reden.

S
Storch

17.11.2007 um 11:34 Uhr

Hey Frosch, warum tauchst du hier nur so "sporadisch" auf? :-(

Ihre Antwort