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Gültigkeit Ersatzmitglied

A
aalbauer
Jan 2018 bearbeitet

Ein Ersatzmitglied hat ein Aufhebungsvertrag vereinbart. Kündigungstermin 31.August 2011, mit sofortiger Freistellung. Also noch ein Jahr auf der Gehaltsliste. Ist damit der Mitarbeiter auch als Ersatzmitglied ab sofort ausgeschieden? Oder kann der Mitarbeiter immer noch als Ersatzmitglied bis zum 31.August 2011 fungieren? Oder wenn der MA nicht möchte, muss er dann sein Versichterklärung gegenüber den BRV abgeben?

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Community-Antworten (1)

U
Ulrik

01.09.2010 um 18:42 Uhr

Er bleibt ja faktisch noch bis 31.08.2011 im Unternehmen. Er muß nur nicht mehr arbeiten. Sein Ehrenamt bleibt im auch erhalten und er muß, sofern der Verhinderungsfall eintritt, geladen werden. Sollte er das nicht mehr wollen, muß er zurücktreten, bzw. erklären, daß er das Amt nicht annimmt. Macht meines Erachtens auch in der Praxis keinen Sinn, der Informations- und Rückmeldefluß dauert da einfach zu lange.

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