Erstellt am 31.08.2010 um 21:27 Uhr von pfeilenbogen
So etwas nennt man eigentlich Kurzarbeit!
Kurzarbeit geht nur unter Beteiligung des BR. Gibt es keinen muss der AG dieses mit jedem AN einzel vereinbaren.
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Kurzarbeit/kaa.htm
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25992/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Arbeitslosigkeit-droht/Kurzarbeit/Kurzarbeit-Nav.html
Heimschicken oder anrufen Du brauchst nicht zu kommen ist nicht. Das nennt man Annahemverzug des AG.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitsausfall.html#tocitem5
Erstellt am 31.08.2010 um 22:17 Uhr von Laffo
Wasserfall,
habt ihr eine BV "Arbeitszeit" in der so etwas vielleicht geregelt ist?Oder haben die Mitarbeiter vielleicht dies im Arbeitsvertrag stehen? siehe dazu Bedarfsarbeitsvertrag.
Oder gibt dies vielleicht sogar ein TV her?
ansonsten siehe pfeilenbogen
Erstellt am 01.09.2010 um 06:30 Uhr von Rattle
Hallo, Wasserfall
BGB §615, danach hat der arbeitgeber den schaden und es muss auch nicht eingearbeitet werden.
warum dann keine kurzarbeit beantragt wird ist mir ein rätse,l es gibt ja schliesslich geld vom staat................
mfg
Erstellt am 01.09.2010 um 14:10 Uhr von NickOhneName
**warum dann keine kurzarbeit beantragt wird ist mir ein rätse,l es gibt ja schliesslich geld vom staat................**
Das ist ja auch eine geile Einstellung"