Erstellt am 30.08.2010 um 16:14 Uhr von Ulrik
Normalerweise schliesst der Entleiher einen Rahmenvertrag mit eurem Unternehmen ab. Darin ist geregelt, was ihr für die Eintleihung zahlen müßt und dergleichen. Da ist auch geregelt, nach welcher zeit ihr diesen Arbeiter übernehmen könnt. Eine Einstellung vor diesem Zeitpunkt (i.d.R. 3-6 Monate) kann eine Konventionalstrafe zur Folge haben. Da müßt ihr mal in den Rahmenvertrag schauen.
Erstellt am 30.08.2010 um 16:16 Uhr von paula
der BR hat nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten da er den AG nicht zwingen kann eine Übernahme vorzunehmen.
Ich würde vielmehr dem AN raten, dass er einen Vorvertrag mit dem AG schließt in dem die entscheidenden Punkte geregelt sind
Erstellt am 31.08.2010 um 07:25 Uhr von Nordmann
Betrachtet das Thema "Leiharbeit" bitte auch mal politisch.
Wir Betriebsräte sollten versuchen die Zahl der Leiharbeiter so klein wie möglich zu halten, oder uns dafür einzusetzen, dass die armen Sch... zumindest das gleiche Geld bekommen wie die Stammbelegschaft.
Versucht mit dem AG zu verhandeln und anstelle eines Leiharbeiters eine (befristete) Stelle zu schaffen. Wenn der AG nicht will, könnt ihr wunderbar Störfeuer legen, weil der Einsatz von Leiharbeitnehmern gleich zu behandeln ist wie eine Einstellung (Anhörung BR usw.)
Erstellt am 31.08.2010 um 13:28 Uhr von paula
ich habe leider schon einige BR gesehen die mit diesem Störfeuer selber in die Schusslinie geraten sind. Der AG kann den BR nämlich wunderbar ärgern mit der Maßnahme nach §100 BetrVG. Die Einstellung des Leiharbeiters erfolgt nur für ein halbes Jahr und die vorläufige personelle wird beim ArbG nach Ablehnung der Einstellung beantragt. In einem halben Jahr wird so etwas nie rechtskräftig und das Verfahren erledigt sich. Das Spiel kann man mehrfach nacheinander spielen.
Oder AG stellt eben nicht ein und läßt es die übrige Belegschaft spüren. Oder er betreibt Outsourcing und wir sprechen dann eher mal schnell über echten Personalabbau....
Ich will damit nicht sagen, dass der BR sich nicht gegen Leiharbeit stemmen soll. Wenn man einen vernünftigen AG hat wird man da wohl auch was Gutes für beide Seiten schaffen. Aber bitte mit Bedacht agieren da sonst vielleicht etwas ganz anderes passiert