Person soll eingestellt werden von Zeitarbeitsfirma - was beachten?
in unseren Unternehmen soll jemand von einer Zeitarbeitsfrima eingestellt werden. Diese Person soll sobald diese sich im Unternehmen bewährt hat übernommen werden. Angeblich ist diese Person bei der Zeitarbeitsfirma noch nicht so in einen Vertrag verstrickt, das diese Person auch normal eingestellt werden könnte. Anmerkungen wie- wir müssen das ja auch mal probieren mit Zeitarbeit - da haben wir alle noch keine Erfahrung- ist da auch gefallen Irgendwie ist das alles faul! Habt Ihr Tipps? Danke für eure Antworten!!!!!!!!!!!!!!!!
Community-Antworten (4)
30.08.2010 um 18:14 Uhr
Normalerweise schliesst der Entleiher einen Rahmenvertrag mit eurem Unternehmen ab. Darin ist geregelt, was ihr für die Eintleihung zahlen müßt und dergleichen. Da ist auch geregelt, nach welcher zeit ihr diesen Arbeiter übernehmen könnt. Eine Einstellung vor diesem Zeitpunkt (i.d.R. 3-6 Monate) kann eine Konventionalstrafe zur Folge haben. Da müßt ihr mal in den Rahmenvertrag schauen.
30.08.2010 um 18:16 Uhr
der BR hat nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten da er den AG nicht zwingen kann eine Übernahme vorzunehmen.
Ich würde vielmehr dem AN raten, dass er einen Vorvertrag mit dem AG schließt in dem die entscheidenden Punkte geregelt sind
31.08.2010 um 09:25 Uhr
Betrachtet das Thema "Leiharbeit" bitte auch mal politisch. Wir Betriebsräte sollten versuchen die Zahl der Leiharbeiter so klein wie möglich zu halten, oder uns dafür einzusetzen, dass die armen Sch... zumindest das gleiche Geld bekommen wie die Stammbelegschaft. Versucht mit dem AG zu verhandeln und anstelle eines Leiharbeiters eine (befristete) Stelle zu schaffen. Wenn der AG nicht will, könnt ihr wunderbar Störfeuer legen, weil der Einsatz von Leiharbeitnehmern gleich zu behandeln ist wie eine Einstellung (Anhörung BR usw.)
31.08.2010 um 15:28 Uhr
ich habe leider schon einige BR gesehen die mit diesem Störfeuer selber in die Schusslinie geraten sind. Der AG kann den BR nämlich wunderbar ärgern mit der Maßnahme nach §100 BetrVG. Die Einstellung des Leiharbeiters erfolgt nur für ein halbes Jahr und die vorläufige personelle wird beim ArbG nach Ablehnung der Einstellung beantragt. In einem halben Jahr wird so etwas nie rechtskräftig und das Verfahren erledigt sich. Das Spiel kann man mehrfach nacheinander spielen.
Oder AG stellt eben nicht ein und läßt es die übrige Belegschaft spüren. Oder er betreibt Outsourcing und wir sprechen dann eher mal schnell über echten Personalabbau....
Ich will damit nicht sagen, dass der BR sich nicht gegen Leiharbeit stemmen soll. Wenn man einen vernünftigen AG hat wird man da wohl auch was Gutes für beide Seiten schaffen. Aber bitte mit Bedacht agieren da sonst vielleicht etwas ganz anderes passiert
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