Abmahnung wegen zuspätkommen
Hallo Kollegen. Ich kann mich auf der Antwortseite nicht einloggen, vieleicht weiss einer warum der Nickname und das richtige Passwort nicht angenommen werden. Zu den Antworten. Wir haben feste Arbeitszeiten ohne Flex, und die Abmahnung über das zuspätkommen bezieht sich "nur" auf Arbeitszeiten während Überstd. Angerügt wurde das Verhalten mehrmals. und wir haben einen BR
Community-Antworten (2)
30.08.2010 um 16:22 Uhr
Sofern lt. ArbV/ TV oder Direktionsrecht § 106 GWO Mehrarbeit zu ernringen ist, gilt. Wenn Überstunden angeordnet waren und der BR diesen zugestimmt hat sind diese zu erbringen. Es gelten dann auch die gleichen Rechte und Pflichten auch betreffend des Themas Abmanung und ggf. Kündigung wie bei der "normlen" Arbeitszeit lt. ArbV.
Denn hier wird die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitszeit quasi temporär erhöht.
30.08.2010 um 16:29 Uhr
Wenn das Verhalten schon mehrfach gerügt wurde, dann sehe ich auch keine Möglichkeit, an der Abmahnung etwas zu rütteln, dann ist sie berechtigt. Was sagt denn der Betroffene dazu??
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