Erstellt am 30.08.2010 um 11:05 Uhr von Petrus
Wie größ ist euer Betrieb? Wo lasst ihr derzeit die Unterlagen des BR?
Erstellt am 30.08.2010 um 11:10 Uhr von Ulrik
Allein schon die Tatsache, daß ihr Unterlagen sicher verschliessen müßt und daß ihr Gespräche mit Mitarbeitern führt, die keinen sonst was angehen, berechtigen euch zu einem Büro. Grundlage §40 BetrVG, Abs 2
Den AG mal darauf hinweisen, daß sein aktuelles Verhalten eine Behinderung des BR darstellt, was mit einer Geldstrafe belegt werden kann (§ 119 BetrVG).
Erstellt am 30.08.2010 um 11:41 Uhr von pirat
@Ulrik,
so pauschal würde ich das nicht sagen, da hat die Frage von @Petrus durchaus seine Berechtigung....
http://www.mansholt-lodzik.de/aktuell/ausgabe/article/erforderliche-sachausstattung-des-betriebsrats.html
Erstellt am 30.08.2010 um 11:44 Uhr von hansh
Gremien ab 5 BRS steht ein Büro zu . Arbeitgber eine Frist von 14 Tagen setzen und anschliessend nottfalls Anwalt einschalten (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und ein Beschlussverfahren einleiten.
Erstellt am 30.08.2010 um 16:51 Uhr von Anderl
Moin Moin,erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten,wir haben zur Zeit einen Schrank den wir zwar verschliessen können,aber die Lösung ist das nicht.Wir haben diese Woche noch eine Sitzung und da werden wir der GL mal auf den Zahn fühlen.
Vieln Dank und bis bald
Anderl