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Leistungskontrolle über Projektzeiterfassung

A
acp37
Apr 2025 bearbeitet

Bei uns werden die tagsüber durchgeführten Tätigkeiten in einer Zeiterfassungssoftware manuell von den Mitarbeitern erfasst. Vollständig sollte dies passieren bei Tätigkeiten, die Kunden gegenüber abgerechnet werden. Bei anderen Tätigkeiten, die mehr interner Art sind und nicht abgerechnet werden können, ist dies (bislang) nicht verlangt. Der Arbeitgeber möchte nun, um die Effizienz seiner Mitarbeiter zu überprüfen, eine Auswertung, wieviel "abrechenbare Leistungen" die Mitarbeiter leisten (als Prozentzahl).

Ich (als BR) frage mich nun, in wie weit dies ein zulässiges Ansinnen ist. Zum einen kann ich natürlich nachvollziehen, dass der AG gerne wissen würde, wie leistungsfähig seine Mitarbeiter nun sind, zum anderen unterliegt eine Leistungskontrolle aber auch aus guten Gründen der Mitbestimmung des BR - damit der Mitarbeiter nicht allzu gläsern wird. Wir wollen hier eine BV zu verfassen, und da stellt sich dann die Frage, in welchem Rahmen solche Auswertungen zulässig sein sollen.

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Community-Antworten (4)

R
RudiRadeberger

28.04.2025 um 18:11 Uhr

Rechtlich zulässig sind solche Auswertungen. Damit werden Produktivitäten ermittelt _ Umsatz/MA pro Stunde beispielsweise.

Aber ihr seid in der Mitbestimmung.

A
acp37

28.04.2025 um 20:43 Uhr

Das muss man ja nicht unbedingt pro einzelnem Mitarbeiter wissen. Sollte ja auch z.B. pro Team reichen.

R
RudiRadeberger

29.04.2025 um 10:51 Uhr

Müssen nicht. Aber dürfen.

G
ganther

29.04.2025 um 10:58 Uhr

du wirst es dem AG nicht verwehren können es für den einzelnen zu erfahren. In einer Einigungsstelle wird der AG da gute Karten haben.

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