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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erlischt BR-Mandat in der Zeit eines Sonderurlaubes / Freistellung

A
Alischaa
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, ich habe eine Frage und bitte um eure fachkundige Hilfe.

Ein BR-Kollege ist im Sonderurlaub (unbezahlter Urlaub) für einen Monat. Darf ich ihn während dieser Zeit zur BR-Sitzung einladen? Bei uns gibt es eine Betriebsvereinbarung. Dort steht, das während einer Freistellung das Arbeitsverhältnis ruht mit allen Rechten und Pflichten.

Ich bitte um eure fachkundige Hilfe!

Viele liebe Grüße

Alischaa

1.01906

Community-Antworten (6)

U
Ulrik

25.08.2010 um 16:02 Uhr

Hallo Alischaa, gem. eurer BV ruht nur das Arbeitsverhältnis. Die Mitgliedschaft im Betriebsrat ist ein Ehrenamt und somit nicht betroffen. Wenn der Kollege sich nicht äussert, dann ist Urlaub ein verhinderungsgrund und Du mußt ein Ersatzmitglied laden. Wenn der Kollege aber erklärt, daß er an den Sitzungen teilnehmen möchte, dann mußt Du ihn laden. AUs der Praxis heraus kann ich nur sagen, daß diese Verfahrensweise äußerst unpraktisch ist. Denn eine kurzzeitig anberaumte Sitzung ist dann nur schwer durchführbar.

A
Alischaa

25.08.2010 um 17:59 Uhr

Hallo Ulrik,

vielen herzlichen Dank für deine Antwort. So habe ich mir das auch gedacht.

Nochmals vielen Dank,

Alischaa

D
DonJohnson

26.08.2010 um 19:29 Uhr

Darf ich das anders sehen???

Auch wenn man im unbezahlten Urlaub ist, ist man AN des Betriebes. Die BV, die was anderes sagt, würde ich doch gerne sehen ;-) So aus der Ferne und mit den wenigen Infos würde ich mal sagen, dass die BV durchaus rechtsungültig sein könnte...

Selbstverständlich muß der Kollege eingeladen werden. Urlaub (ob bezahlt oder unbezahlt) kann ein Verhinderungsgrund sein, muß aber nicht. Von daher wäre ich vorsichtig ;-)))

K
Kölner

26.08.2010 um 20:00 Uhr

@DonJohnson Angesichts der Tendenz einiger BR's 'auch im Urlaub an Sitzungen des BR teilzunehmen', würde ich den Kollegen auch einladen; aber dann ihn bitten, kurz zu erklären, ob er kommt - sonst E-BRM!

A
Alischaa

26.08.2010 um 20:21 Uhr

Hallo DonJohnson,

auch dir herzlichen Dank für deine Antwort. Ich sehe das auch so und wollte mich über eure Beiträge absichern. Der Kollege mit Sonderurlaub/unbezahltem Urlaub wird eingeladen und nimmt an der sitzung teil.

Viele liebe Grüße

Alischaa

D
DonJohnson

27.08.2010 um 01:15 Uhr

Kölner Ja nu, das sagte ich ja - und hier liegt der Fall ja sogar ncoh anders gelagert.

Und manche BRM haben wohl keine Familie oder persönliches Vergnügen.... ;-) Es soll Menschen geben, die sich echt für unabkömmlich halten und wie ein jeder weis, sind es diese, die als erstes mit den Füßen vorraus heraus getragen werden :-(((

So, gute Nacht

DJ

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