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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wann erlischt das BR Mandat?

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TheiaMK
Nov 2016 bearbeitet

Ein freundliches Hallo in die Runde :-)

Vielleicht kann mir jemand die folgende Frage beantworten. Ich habe in § 24 und auch im Basiskommentar keine eindeutige Klärung finden können.

Erlischt durch den Widerspruch gegen einen Betriebsübrgang automatisch das BR Mandat?

5.352016

Community-Antworten (16)

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Erwin

03.02.2010 um 18:49 Uhr

TheiaMK

Betriebsrat behält sein Mandat auch bei Betriebsübergang Der mitverkaufte Betriebsrat "br />Das Bundesarbeitsgericht bestätigte seine bisherige Rechtsprechung, daß der Übergang eines Unternehmens auf einen neuen Inhaber (§ 613a BGB) die betriebsverfassungsrechtliche Stellung des für diesen Betrieb gewählten Betriebsrates nicht beeinflußt. Der Betriebsrat behält auch bei einem Betriebsübergang sein Mandat.

Beschluß des BAG vom 11.10.1995 7 ABR 17/95 MDR 1996, 614

Widerspreche ich diesem Übergang und beim alten Eigentümer gibt es keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung geht es nach dem Motto:

Folgen des Widerspruches, wobei zu beachten ist, ist es ein Teilübergang oder geht de rganz Betrieb über.

Habt Ihr widersprochen, geht der Arbeitsplatz an den neuen Inhaber über, das Arbeitsverhältnis zum alten Inhaber bestehen. Man hat dann also einen Arbeitsvertrag mit dem alten Inhaber, aber ggf. keinen Arbeitsplatz mehr. Der alte Inhaber kann Euch dann wegen des entstandenen Arbeitskräfteüberhangs betriebsbedingt kündigen. In diesem Fall müsst Ihr innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben, ansonsten ist die Kündigung wirksam. Ein Widerspruch ist also nur dann sinnvoll, wenn man eine Chance hat, diese Klage zu gewinnen bzw. wenn man einen Kündigungsschutz hat.

Kein Arbeitsplatz oder keinen Betrieb = kein BR-Mandat

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Peanuts

03.02.2010 um 18:57 Uhr

Wer hat dem Betriebsübergang eigentlich widersprochen?

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TheiaMK

03.02.2010 um 19:02 Uhr

Ein Betriebsratmitglied hat dem Betriebsübergang widersprochen, wurde mit sofortiger Wirkung freigestellt und der Arbeitgeber teilt mit, dass damit das BR-Mandat automatisch erloschen ist. Kündigung wurde noch nicht ausgesprochen, Kündigungsfrist beträgt 7 Monate.

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Peanuts

03.02.2010 um 19:31 Uhr

"Ein Betriebsratmitglied hat dem Betriebsübergang widersprochen, wurde mit sofortiger Wirkung freigestellt und der Arbeitgeber teilt mit, dass damit das BR-Mandat automatisch erloschen ist."

Wenn ansonsten der gesamte BR übergegangen ist, könnte der AG sogar recht haben.

Aber das Thema "Betriebsübergang" ist zu komplex, das BRM sollte schnellstmöglich einen RA konsultieren.

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DonJohnson

03.02.2010 um 19:54 Uhr

@Peanuts Ging es darum bei der Frage?

@TheiaMK Nur weil ein BRM vom AG freigestellt wurde, verliert er noch lange nciht das Mandat....

T
TheiaMK

03.02.2010 um 20:11 Uhr

Ich danke euch meine Lieben für die bisherigen Antworten.

Ich sehe schon, da hilft wirklich nur ein Anwalt um Sicherheit über den Status des BR Mitglieds zu erlangen.

Es hängt einfach zuviel daran, dass die Postion des Betriebsrates nicht gefährdet wird und evtl Beschlüsse, Nachrücker, etc. nicht angezweifelt werden können.

Ich denke, ein Anwalt muss in jedem Fall her, da ja auch ein Sonderkündigungsschutz für das BR Mitglied besteht. Darauf muss ja auch in irgendeiner Weise verzichtet werden. Wofür lassen wir die Jungs und Mädels schließlich Jura studieren, da sollen sie mal loslegen.

Nochmals einen herzlichen Dank und beste Grüße

P
Peanuts

03.02.2010 um 20:25 Uhr

"Ging es darum bei der Frage?"

Die Fragestellung ist weitaus komplexer, als Du es Dir vermutlich vorstellen kannst ... Und ja, darum ging es (auch).

"Ich denke, ein Anwalt muss in jedem Fall her, da ja auch ein Sonderkündigungsschutz für das BR Mitglied besteht. Darauf muss ja auch in irgendeiner Weise verzichtet werden."

Ich vermute mal, dass sich dieses BRM mit dem Widerspruch keinen großen Gefallen getan und sich in falscher Sicherheit gewogen hat. Ein Anwalt ist wirklich die beste Idee.

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DonJohnson

03.02.2010 um 20:31 Uhr

@Peanuts *Ich sehe schon, da hilft wirklich nur ein Anwalt um Sicherheit über den Status des BR Mitglieds zu erlangen.

Es hängt einfach zuviel daran, dass die Postion des Betriebsrates nicht gefährdet wird und evtl Beschlüsse, Nachrücker, etc. nicht angezweifelt werden können.*

Erst einmal ist also das die Frage - der Status des BRM ob er noch das Mandat ausübt oder nciht. Das ist die primäre Frage (die ich auch beantwortet habe).

Selbstverständlich sollte ein Gremium in einer solchen Situation anwaltschaftliche Hilfe einholen - keine Frage. Der Status des BRM ist aber klar.

Des weiteren kann ich dir versichern, dass ich viel Fantasie habe ;-)))

P
Peanuts

03.02.2010 um 20:38 Uhr

"Der Status des BRM ist aber klar."

Soso ...

"Des weiteren kann ich dir versichern, dass ich viel Fantasie habe"

Nur helfen Märchenstunden hier nicht weiter.

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TheiaMK

03.02.2010 um 20:40 Uhr

@ Peanuts:

Ich möchte dazu sagen, dass auch ein BRM das Recht haben muss, dem Übergang seines Arbeitsplatzes an einen neuen Betrieb zu widersprechen, genau wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Dass es da eventuell andere Modalitäten bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gibt ist wahrscheinlich Aber vom Grundsatz her, können seine Rechte nicht anders gelagert sein, denn in erster Linie ist ein BRM ein Arbeitnehmer. Und ich kann dir versichern, dass er sich damit einen sehr, sehr großen Gefallen getan hat was seine ganz persönliche Zufriedenheit betrifft

D
DonJohnson

03.02.2010 um 20:40 Uhr

@Peanuts Du sagst also, dass ein freigestelltes BRM auch kein Mandat mehr hat? So so...

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Peanuts

03.02.2010 um 20:50 Uhr

"Du sagst also, dass ein freigestelltes BRM auch kein Mandat mehr hat? So so..."

Du kapierst es nicht. Dieses BRM hat Widerspruch gegen den Betriebsübergang eingelegt ...

"Ich möchte dazu sagen, dass auch ein BRM das Recht haben muss, dem Übergang seines Arbeitsplatzes an einen neuen Betrieb zu widersprechen, genau wie jeder andere Arbeitnehmer auch."

In seiner Eigenschaft als AN hat dieses BRM selbstverständlich das Recht, Widerspruch einlegen zu können. Nur müssen die betriebsverfassungsrechtlichen Folgen getrennt davon betrachtet werden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du das sehr richtig erkannt hast.

D
DonJohnson

03.02.2010 um 20:59 Uhr

@Peanuts Doch doch, aber was genau wurde bis jetzt vollzogen? Ist der Betrieb schon übergegangen oder nciht? Und ich denke, dass dem nicht so ist.

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paula

04.02.2010 um 01:11 Uhr

@dj

"Und ich denke, dass dem nicht so ist."

"Der Status des BRM ist aber klar."

Bitte pass auf dass Du nicht zu viel Glaskugel hier betreibst. Und wenn dann stelle es auch klar, dass Deine Aussagen von ganz anderen Tatsachen ausgehen. Da finde ich Peanuts Antwort bedeutend einleuchtender

T
TheiaMK

06.02.2010 um 09:14 Uhr

Hallo zusammen

ich melde mich nochmal um kurz zu berichten, was aus der Sache geworden ist, vielleicht interssiert es euch ja.

Laut meinem Anwalt ist es so, dass hier der § 21b BetrvG greift. Der gesamte Betriebsrat, also auch ich, der alten Firma befindet sich im Restmandat und bleibt im Amt, bis alle Belange der alten Firma abgewickelt sind.

Ein Widerspruch hat in keiner Weise Einfluss auf diesen Stand. Denn das widersprechende BRM verbleibt ja in der alten Firma, für die dieser BR gewählt wurde. Hier gibt es auch keinen Zeitfaktor. Es dauert, so lange es dauert. Das Mandat erlischt erst mit Stillegung.

Sollte daher der alte Arbeitgeber sein Interesse durchsetzen wollen, mich aus diesem BR zu entfernen, wird er ein Beschlussverfahren anstreben müssen.

Zusammengefaßt also: Für ein BRM, welches einem Betriebsübergang widerspricht ändert sich m Status seiner BR Zugehörigkeit gar nichts. Nochmals besten Dank für das Interesse an meinem Fall

D
DonJohnson

06.02.2010 um 09:27 Uhr

@TheiaMK Danke für die Rückinfo ;-)))

@paula Ich gebe dir Recht, dass ich meine Aussage besser hätte ausschmücken müssen...

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