Missglückte Wiedereingliederung nach Betriebsunfall
Hallo Leute, erbitte euren Rat. Kollege hatte schweren Arbeitsunfall.Wiedereingliederung scheiterte bereits nach wenigen Tagen, weil Konzentrationsvermögen durch damaligen Schlag auf dem Kopf geschädigt ist, Bildschirmarbeit nicht mehr möglich, ebenso das fahren von Flurförderfahrzeugen. Als Berufsgenossenschaft die missglückte Wiedereingliederung mitgeteilt wurde, stellte diese sofort die Zahlungen ein. Warum, versucht eben der Anwalt des besagten Kollegen herauszufinden. Dabei dachte ich immer, bei einem Betriebsunfall zahlen die Leben lang, oder bieten zumindest eine Umschulung an. Integrationsamt bleibt bei Betriebsunfall aussen vor. Habe mich dort schon erkundigt. Welche Möglichkeiten bleiben mir als SBV noch dem Kollegen zu helfen?
Community-Antworten (1)
25.08.2010 um 10:39 Uhr
Im Moment fällt mir dazu nur ein, den Betriebsärztlichen Dienst und den Rentenversicherungsträger, sowie die Krankenkasse dazu einschalten um ggf. eine Umschulungsmöglichkeit zu erreichen. Der einfachste Weg ist, die genannten Institutionen an einen Tisch zu bekommen und gemeinsam eine Lösung zu finden, sonst drehst du dich im Kreis weil erst mal keiner zuständig ist. Diese Erfahrung haben wir gemacht, bis wir die alle + Arbeitgeber am Tisch hatten und eine vernünftige Lösung gefunden haben.
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