Überstd. Spende für Flutopfer
Hi, wenn ein BR sich für Flutopfer einsetzten will ist das ja an und für sich gut. Jetzt ist der BR auf die Idee gekommen jedem tariflichen Mitarbeiter pauschal 1h abzuziehen. Der Arbeitgeber wird die Zeit dann in Geld umwandeln. Wenn ein Mitarbeiter das nicht wünscht, muss er beim BR widersprechen.
Kann mir nicht vorstellen, dass das so rechtlich richtig ist.
Meine Frage: Darf ein BR sowas oder nicht?
Community-Antworten (40)
29.08.2021 um 20:13 Uhr
warum sollte es verboten sein, dass der BR Ideen hat? Gedanken sind frei und er kann diese auch äußern. Ob das rechtlich sauber umsetzbar ist, ist erst mal eine ganz andere Sachen. Dabei sind eine Vielzahl von Details zu beachten. Daher schlecht hier zu beurteilen. Für mich ist aber eine Sache kritisch in der Umsetzung: meines Erachtens bedarf es eines aktiven Verzichts des Entgelts durch den MA.
29.08.2021 um 22:50 Uhr
:) lieber ganther, danke für deine Antwort.
Nein, es ist natürlich nicht schlecht wenn ein BR Ideen hat. Ganz im Gegenteil. Das war auch nicht das Ziel meiner Frage. Sorry hab ich mich wohl falsch ausgedrückt.
Auch sehe ich da ebenfalls noch andere Frage, auf uns zukommen, welche die Umsetzung beeinflussen können, wie "Lohn Spenden für Katastrophen" Regelungen, Steuerrecht, etcetera, dass alles ist aber Gesetzlich geregelt und nachlesbar. Auch die Wahl des Spendenempfängers, ist alle andere als einfach, "Gemeinnützigkeit" und so, aber das alles ist irgendwie regelbar.
Viel mehr ging es mir um den zweiten Teil deiner Antwort. Nicht das der BR eine Ideen hat, sondern das der BR es sich so einfach wie möglich machen möchte. Er sammelt nicht aufwendig und langwierig Einwilligungen, sondern setzt einen Termin und warte auf Ablehnungen.
Ich sehe es ähnlich wie du, die Zustimmung des Mitarbeiters muss erst ran.
Ich nötige den Mitarbeiter dazu "Nein" sagen zu müssen, wenn er nicht spenden will. Ich übe damit Druck auf ihn aus, in dem ich ihn zwinge, eine vermeidlich Humanen Spende abzulehnen. Er muss sich selber in ein schlechtes, schofeliges, geiziges, herzloses Licht bringen. Auch weiß ich ziemlich sicher das keine Antwort, da er nichts dazu sagt (weil er ja nicht Antworten braucht), werde ein "Nein" noch ein "Ja" bedeutet. Also hab ich weder eine Zustimmung noch ein Ablehnung.
Dem zu folge war meine Frage vielmehr darauf ausgerichtet. Darf ein BR einen Lohnverzicht einfach so bestimmen. Denn nicht anderes ist es ja. Ich verzichte auf 1h Lohn/Gehalt. Wenn es um das abwenden einer Firmeninsolvenz geht ist das mehr oder weniger klar geregelt. Aber bei einer Spende? Zu sowas hab ich nichts im Netz gefunden. Lässt mir hier das Tarifrecht irgendwo eine Lücke offen? Oder gibt es dazu vielleicht ein Gesetz, was so etwas ermöglicht, z.b. bei kleinen Beträgen? Kann ich mir aber nicht vorstellen.
Was mir auch helfen könnte und was die vorherigen Fragen erübrigen würde, wäre einen Tipp wo ich den Gesetzestext finden kann, wo das mit dem umkehren der Fragestellung von "Zustimmung" auf "Ablehnung" geregelt ist. Ich bin mir ziemlich sicher dass das Verboten ist. Kann es aber nicht finden.
Danke.
30.08.2021 um 00:17 Uhr
ich glaube aber du hast einen Denkfehler: der BR bestimmt dies nicht. Wenn überhaupt dann schließt er hier eine Vereinbarung mit dem AG. Der AG ist für die Lohnabrechnung zuständig und der Ansprechpartner und Schuldner des Arbeitsentgelts. Also wenn das rechtlich nicht möglich sein sollte, dann ist es doch die Aufgabe des AGs zu sagen, dass das nicht möglich ist. Denn ansonsten besteht ja weiterhin ein Entgeltanspruch der AN gegen den AG. Daher der BR kann hier tolle Ideen haben, aber es ist das ureigene Interesse des AG zu prüfen, ob das so möglich ist.
30.08.2021 um 05:42 Uhr
Wo sollte mein Denkfehler liegen? Ich muss ehrlich sagen ich kann der Argumentation von dir nicht ganz folgen. Dass das mit der Spendenfinanzierungsart keine Tolle Idee ist, ist mir schon länger klar.
Liegt mein Denkfehler jetzt aber darin zu glauben, das ich mich darum kümmern müsste, das aber Sache vom AG ist und nicht meine, oder darin, dass das alles seine Richtigkeit haben muss, weil ja der AG sonst intervenieren würde, wenn es rechtswidrig wäre?
Natürlich liegt das ganze im ureigen Interesse des AG. Aber glaubt hier irgend einer, das AG immer alles richtig machen? Denn wäre das so, bräuchte es keinen BR mehr. ;)
30.08.2021 um 06:10 Uhr
Ich persönlich finde an der Art der Umsetzung nichts auszusetzen. Der BR darf sich die Arbeit erleichtern. Jeder MA hat doch die Möglichkeit zu widersprechen. Von diesem Widerspruch erfahren außer dem BR ( eher nur der BRV) und dem AG keine weiteren Personen.
30.08.2021 um 10:15 Uhr
Die Idee ist an sich gut.
Wir wollten zugunsten eines Kollegen mit einem schwer kranken Kleinkind eine Zeitspende ermöglichen. Das war ein ziemlicher Hickhack, doch am Ende ging es. Jeder Spender musste eine Erklärung ausfüllen und unterschreiben, wieviel Stunden von welchem Zeitkonto oder wie viele Urlaubstage gespendet werden sollten. Für jeden Spender wurde dann der Wert individuell errechnet und an den Kollegen ausgezahlt.
Pauschales "wenn du nicht widersprichst spendest du" halte ich für problematisch. Was ist mit Kollegen, die krank oder im Urlaub sind? Es ist nicht gewährleistet, dass die fristgerecht widersprechen können. Wie soll das geregelt werden, die einen negativen Zeitsaldo haben? Die dürfen dann die evtl. unfreiwillig gespendete Zeit auch noch einarbeiten...
Macht eine Spendenaktion und ordentlich Werbung dafür. Dann spenden nur die, die es auch wollen und nicht auch unfreiwillig Kranke, Urlauber und Schnarchsäcke. Das gibt nur Ärger.
30.08.2021 um 10:16 Uhr
Ich bin der Meinung, dass geht überhaupt nicht. ArbGeb und ArbN haben einen Vertrag über geschuldete Leistungen-> Arbeitsleistung einerseits, Entgelt andererseits. Jetzt einfach herzugehen und zu sagen: "ich behalte mir ein en Teil deines Entgelte ein um es anderwärtig zu verwenden" geht gar nicht. und de BR hat in meinem Arbeitsvertrag mit den niedergeschriebenen Entgelttasachen schon mal garnicht rumzufuhrwerken. Auch muss ich nicht widersprechen, denn ich habe einen Anspruch auf die Erfüllung des Vertrages durch den Schuldner.
Ich bin da ganz bei : IlkaB (Zitat) Macht eine Spendenaktion und ordentlich Werbung dafür. Dann spenden nur die, die es auch wollen und nicht auch unfreiwillig Kranke, Urlauber und Schnarchsäcke. Das gibt nur Ärger.
30.08.2021 um 10:26 Uhr
Ich sehe es genau wie takkus. Von wem sollte der einzelne Arbeitnehmer eine Spendenquittung bekommen?
30.08.2021 um 10:26 Uhr
Leider wird es mit der Idee wohl nicht ganz funktionieren.
- Muss das Entgelt der Überstunde versteuert und die Sozialversicherung abgezogen werden. Beim Entgeltverzicht sind enge Regelungen aufgestellt worden.
- Ich glaube nicht, dass der BR so ein Entgeltverzicht nicht beschließen kann. Weiterhin besteht ein Tarifvertrag und was sagt der zum Entgeltverzicht aus?
Stellt lieber eine Spendenbox auf.
30.08.2021 um 10:36 Uhr
ich habe da irgendwann was von einem Urteil im Bankensektor gelesen, das dürfen Banken die Zustimmung zu Kontoänderungen nicht als gegeben hinnehmen, nur weil sie dem Kunden geschrieben habe er müsse bis zum Tag X widersprechen sonst wird umgestellt. wieso sollte das hier anders sein, Schweigen ist keine Zustimmung!!!!!
30.08.2021 um 10:45 Uhr
seit wann dürfen BR oder AG über mein Geld / Besitz verfügen? die ganze Regelung ist nicht rechtens, weil sie auf ein privates Gut eines Dritten zugreift. Eine BV die mir als AN eine Überstunde "wegnimmt" ohne das ich diesem zugestimmt habe ist "Diebstahl" und keine Spende.
Das nachträgliche Widersprechen kann das auch nicht umgehen, diese BV kann meiner Auffassung nach nicht gültig sein. Und einen BR der mir meine bereits erarbeitete "Überstunde" ohne meine Zustimmung wegnehmen möchte, gegen den würde ich dann ggf. auch rechtlich vorgehen.
Etwas anders wäre es, wenn der BR/AG anbieten eine Überstunde für den Zweck abzugeben und ich dem zustimme, das ist aber hier wohl nicht der Fall
30.08.2021 um 12:35 Uhr
Mit anderer Leute Geld ist gut spenden...
Auf die Idee muss man erst eimal kommen. Dass der BR eine Spendenaktion organisiren will, ist toll. Aber die Mitarbeiter ungefragt um eine "Spende" zu erleichtern, finde ich persönlich reichlich unverschämt. Das gehört auch gar nicht zu seinem Aufgabenbereich, der Vertretung der Angestellten eines Betriebes.
30.08.2021 um 12:51 Uhr
Kein BR hat das Recht im Namen von Mitarbeitenden auf diesen zustehendes Gehalt zu verzichten. Die Zahlung von Gehalt ist eine Angelegenheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die vom BR vorgesehene Regelung scheitert sobald betroffene Arbeitnehmer vor einem Arbeitsgericht dagegen klagen. Eine solche Idee zu haben, anzuregen und zu bewerben, das geht natürlich. Aber die Teilnahme kann nicht vom BR für alle beschlossen werden. Die Teilnahme ist jedem einzelnen Gehaltsempfänger überlassen.
30.08.2021 um 13:02 Uhr
@seehas und daher mein Post oben, dass der BR natürlich das beim AG anregen kann, aber die Prüfung, ob das möglich ist und die Umsetzung sind eine Frage des AGs, da eben er den Lohn gegenüber den Mitarbeitern schuldet und der BR hier nicht als rechtsgeschäftlicher Vertreter der Mitarbeiter handeln kann. Daher muss der AG die Bremse rein hauen und der Kollege Barbarossa sollte sich beim AG beschweren, wenn der AG das tatsächlich umsetzt
31.08.2021 um 06:39 Uhr
Ich finde es doch immer wieder erstaunlich wie viele hier eine Glaskugel besitzen müssen. Im Eingangspost steht nur etwas davon, das der BR die Idee hat... Nichts davon das eine BV beschlossen wurde! Nichts davon, ob und in welcher Form die MA informiert und um ihre Meinung gebeten wurden. Ein MA hat ihr seine Bedenken gegenüber dem angedachten Vorgehen geäußert mehr nicht. Trotzdem wird hier schon wieder von einigen das Arbeitsgericht diskutiert. Ich würde mal vorschlagen bei den Fragen zu bleiben die wirklich feststehen. Kann der BR eine solche Spende mit dem AG zusammen planen? Ja Kann man diese Spende so organisieren wie es hier angedacht wird? Das kann nach hier herrschender Meinung kritisch sein.
31.08.2021 um 10:11 Uhr
@BR-Hamburg
klingt im Eingangspost aber eher nach beschlossener Sache bzw. konkretem Plan und nicht nach einer Idee die mit den MA diskutiert wird. und es steht auch eindeutig drin, dass die MA widersprechen müssen, wenn sie das nicht wollen. Also eine offene Fragestellung mit offenen Ergebnis würde ich das nicht nennen.
Zitat: Jetzt ist der BR auf die Idee gekommen jedem tariflichen Mitarbeiter pauschal 1h abzuziehen. Der Arbeitgeber wird die Zeit dann in Geld umwandeln. Wenn ein Mitarbeiter das nicht wünscht, muss er beim BR widersprechen.
31.08.2021 um 15:11 Uhr
Liebe Kollegen, Danke für eure Antworten und angeregte die Diskussion. Ich bin selber im BR. Aber der einzige in einem 9ér Gremium, der damit anscheinend ein Problem hatte.
Der AG hat dem Ganzen zugestimmt und ist sich bewusst das er das volle Risiko trägt. D.h. wenn ein Kollege im nachhinein verneint (also wenn die Frist verstrichen ist und das Geld bereits ausgezahlt wurde), er ihm/ihr die 1h einfach wieder zu bucht.
Was bleibt im Endeffekt, 4 Gruppen von Mitarbeitern:
Die welche das als Tolle Idee sehn und gerne ihre 1h geben möchten oder sogar mehr.
Eine Gruppe der so wieso alles egal ist "...mach halt wenn du meinst"
Eine weiter Gruppe welche sich Quasi Überrumpelt fühlen wird und damit zwar Magenschmerzen hat, aber nicht widerspricht weil es "ja doch für einen guten zweck ist". oder einfach nicht widerspricht, weil widersprechen ja eine agieren benötigt, sie weder die Zeit dafür noch die Lust haben sich vermeidlich dafür zu rechtfertigen, das sie nicht spenden wollen.
Und eine Gruppe die auf ihre 1h bestehen wird und widerspricht, ob gleich oder erst viel später. Aus den verschiedensten gründen. Weil nicht "Da" gewesen, keine Mails gelesen, weil aus Prinzip nie Spendet, lieber Geld geben würde als Zeit,...usw.
diese Gruppe wird wahrscheinlich kleiner als sein 10%
Das ganze wird dem Spendenergebnis zuträglich sein,... für die Stimmung in der Belegschaft wird es das mit Sicherheit nicht sein.
Aber es ist mit Sicherheit, eine völlig unnötige Aktion! Weil mit der "Zustimmung", wären wir auf jeden fall immer im sicheren Bereich, ohne irgend eine Diskussion, ohne das negative Gefühl was wir da bei den Mitarbeitern auslösen. Es würde zeigen, weil wir Aktiv werben müssten, das wir auch dahinter stehen und das ganze nicht nur eine PR Geschichte ist (die nächsten Wahlen stehen an), oder nur inszeniert wurde um unser Schlechtes gewissen zu beruhigen oder einfach nur unsere "Profil Neurose" befriedigt werden soll.
Es mag Rechtlich kompliziert sein, weil das Gehalt ja nicht direkt berührt wir, es geht ja um Zeit, also auch Tarifrechtlich möglich oder auch nicht. Betrifft es den Manteltarifvertrag? oder nicht? Oder ob eine sich nicht äußeren ein Ja oder ein Nein ist ... alles kompliziert. Ich bin zu der Einsicht gekommen das mein Rechtsempfinden. Hier einfach mal die Klappe halten sollte (ich weiß das ich recht habe... egal, andere sehen das anders.) Letztlich wäre das aber nur über einen Anwalt zu klären.
Das ist der Spendenbetrag von 11.000€, den ja letztlich der AG bereit ist abzusichern und der zu erwartenden Ablehnung nicht Wert.
Ich habe da einen sehr interessanten Artikel gelesen, über eine Bosch Mitarbeiter Spendenaktion (Wir sind also nicht die ersten die damit kämpfen das andere, für uns selber, Spendentechnisch Entscheidungen treffen.) Da ging es nicht wie hier um 25€-30€ pro Mitarbeiter, sondern nur um 12x den Betrag hinter dem Komma. Also 12 Cent - 11,99€. Dort schrieb eine Mittarbeiterin .. das seihen klassische "Drückerkolonen" Methoden. Dem bin ich geneigt zu zustimmen. Ich Spiele mit Emotionen und erschwere dem Potenziellen Spender abzulehnen, in dem ich ihn dazu nötige selber Aktiv zu werden.
Egal ... ist ja nur meine Meinung.
Ich bedanke mich auf jeden fall für eure Rückmeldungen, die mich hierbei bestärkt oder eben auch nachdenklich gemacht haben.
Danke.
LG Barbarossa
31.08.2021 um 16:09 Uhr
Euer Arbeitgeber wird sich möglicherweise bei einer Buchprüfung deshalb noch verwundert die Augen reiben... Aber das ist dann ja sein Problem.
Lasst euch das vorher vom AG schriftlich geben, dass er ohne wenn und aber zahlt, als hätte tatsächlich jeder gespendet. Ihr haftet für Beschlüsse, die nicht dem geltenden Recht entsprechen, mit eurem Privatvermögen - nur als Erinnerung.
So ein Vorgehen bzw. die Zustimmung dazu wäre hier eine Garantie für eine Klatsche bei der nächsten BR-Wahl...
31.08.2021 um 16:19 Uhr
@ Barbarossa
was bleibt: dieser Betriebsrat/AG begeht Diebstahl
er nimmt einer Dritten Person ohne dessen Zustimmung Eigentum (auch eine Überstunde ist Eigentum). Das ändert auch nicht die Möglichkeit im Nachgang widersprechen zu können. Dann könnte der Dieb auch nach begangenem Handtaschendiebstahl behaupten: das Opfer hat ja die Möglichkeit zu widersprechen, dann gebe ich die Handtasche zurück
Was ist das für ein Rechtsverständnis??
31.08.2021 um 17:23 Uhr
Mal ein anderer Aspekt. Wenn jetzt dann irgendwann diese Frist, der Spende zu widersprechen, abgelaufen ist, woher weiß der AG dann wer spenden will und wer nicht? Führt er etwa eine Liste? Eine Liste mit den Namen der MA und einem Vermerk "will spenden ja/nein"? Erfasst und verarbeitet der AG hier persönliche Daten (Name) seiner MA zu dem Zweck.... ja, genau! Welcher gesetzliche Zweck sollte hier den AG berechtigen persönliche Daten zu erfassen und zu verarbeiten? ...und eine wirksame Einverständniserklärung der MA (zur Verarbeitung ihrer Daten) kann bei dem Prozedere (wer nicht will, widerspricht halt) wohl auch ausgeschlossen werden. Oder anders gesagt, Aufgaben eines BR: Das Eintreiben von Spenden - nein. Mitarbeiterdatenschutz - ja, durchaus.
31.08.2021 um 17:39 Uhr
"Führt er etwa eine Liste? Eine Liste mit den Namen der MA und einem Vermerk "will spenden ja/nein"?"
Und selbst wenn ... der AG hat eh die Namen aller Mitarbeiter. Wobei er ja auch nur eine Liste "hat widersprochen" bräuchte.
31.08.2021 um 18:10 Uhr
Zitat:" Ihr haftet für Beschlüsse, die nicht dem geltenden Recht entsprechen, mit eurem Privatvermögen - nur als Erinnerung." Wer haftet denn genau? Auch diejenigen, die nicht zugestimmt haben?
31.08.2021 um 20:29 Uhr
31.08.2021 um 21:16 Uhr
@Celestro Die bereits vorhandenen Namen beim AG ist das Eine. Das Hinzufügen eines Hakens oder einer Zahl x ist das Andere. 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
31.08.2021 um 23:06 Uhr
@DummerHund
MBR ... von mir aus ... Datenschutzproblem? Dummes Zeug! Und darauf bezog sich mein Kommentar.
01.09.2021 um 09:32 Uhr
@Celestro Da geb ich Dir recht.
01.09.2021 um 17:06 Uhr
Zitat von celestro" "Und selbst wenn ... der AG hat eh die Namen aller Mitarbeiter. Wobei er ja auch nur eine Liste "hat widersprochen" bräuchte."
Richtig. Aber im Zusammenhang mit dem Datenschutz schon mal was von "Zweckbindung" gehört? Das der AG die Namen seiner MA hat ist klar, das heißt aber nicht, dass er diese auch nach Lust und Laune zu jedem beliebigen Zweck verwenden darf.
01.09.2021 um 17:28 Uhr
gut ... Zweckbindung:
Und wo liegt jetzt das Problem? Der AN kann / darf widersprechen und der AG muss das nachhalten. Wie soll er das ohne Liste machen?
01.09.2021 um 21:52 Uhr
@Celestro Ich behaupte jetzt einfach mal zu verstehen worauf @ §§reiter hinweisen will. Der AG hat die Namen der MA im PC, soweit ok. Der AG benutzt diese Daten nun aber um eine Liste zu erstellen, nun eigenständig für einen Zweck zu dem nicht im System eingepflegt wurden. Und hier liegt der Fehler des AG: Er hätte sich von allen MA die Erlaubnis geben lassen müssen diese Liste überhaupt erstellen zu können denn diese vorhandenen Daten betreffen nur rein das Arbeitsverhältnis. So Kleinkariert das nun mal klingt, aber wenn wir hier schon so genau als möglich korrekte Antworten geben wollen, hat der AG nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Art. 6 DSGVO verstoßen. So viel Zeit muss sein ;-)
02.09.2021 um 11:48 Uhr
wenn die Regelung ist "wer das nicht will, muss widersprechen", dann kann ich eine Liste erstellen mit allen Personen, die widersprechen. Wieso sollte ich die Erlaubnis einholen, etwas aufzuschreiben, was der MA mir explizit mitgeteilt hat?
Ich bin auch sehr für Datenschutz, aber diese "Idee" halte ich für völlig abwegig.
02.09.2021 um 11:58 Uhr
Celestro, du vergisst, dass die Mitarbeiter genötigt werden diese Information herauszugeben. Es kann auch nicht in Ordnung sein, dass der Arbeitgeber auf diese Weise erfährt ob jemand spendenwillig ist oder nicht. Dazu kommt noch, dass Teilzeitkräfte prozentual mehr spenden sollen als Vollzeitkräfte.
02.09.2021 um 12:00 Uhr
Ob es nun in deinen Augen abwegig ist oder nicht, so ist es nun mal in der DSGVO geregelt. Du ziehst dir ja nicht auch erst die Schuhe an und dann erst die Socken.
02.09.2021 um 12:12 Uhr
Zitat: wenn die Regelung ist "wer das nicht will, muss widersprechen", dann kann ich eine Liste erstellen mit allen Personen, die widersprechen. Wieso sollte ich die Erlaubnis einholen, etwas aufzuschreiben, was der MA mir explizit mitgeteilt hat?
das ist dann ein "Umgehungstatbestand", man fragt einfach das Gegenteil ab um zu erfahren was man wissen will.
Wenn die eigentliche Frage nicht zulässig ist, dann ist die "Gegenfrage" auch nicht zulässig, weil sie den Rückschluss auf die eigentliche Frage enthält (zumindestens soweit es einfache Fragestellungen sind) Beispiel: die Frage nach einer Schwangerschaft ist nicht erlaubt, also ist auch die Frage ob man nicht schwanger ist, nicht erlaubt.
Was macht eine Person im aktuellen Fall die nicht auf einer Liste aufgezeichent werden möchte? sich freikaufen durch eine Spende? Oder ein MA möchte nicht spenden und sie befürchtet negative Auswirkungen wenn sie widerspricht, weil alle anderen Kollegen sie dann als "unsozial" ansehen und meiden?
02.09.2021 um 13:00 Uhr
@Relfe
Ich halte von der Idee auch nichts und bin mir nicht sicher, ob man das rechtlich so überhaupt machen darf. Mein Kommentar bezog sich aber auch nur rein auf die Frage "darf man diese Info speichern".
"Beispiel: die Frage nach einer Schwangerschaft ist nicht erlaubt, also ist auch die Frage ob man nicht schwanger ist, nicht erlaubt."
Das ist zwar richtig, passt hier aber überhaupt nicht. Wenn ich den Schutz von Schwangeren genießen möchte, muss ich offenbaren schwanger zu sein. Da kommt auch niemand auf die Idee, auf Datenschutz zu pochen.
"Was macht eine Person im aktuellen Fall die nicht auf einer Liste aufgezeichent werden möchte? sich freikaufen durch eine Spende? Oder ein MA möchte nicht spenden und sie befürchtet negative Auswirkungen wenn sie widerspricht, weil alle anderen Kollegen sie dann als "unsozial" ansehen und meiden?"
Das ist natürlich der springende Punkt. ABER ... ich würde um 50 Euro mit Dir wetten, dass eine Klage gegen diese Vorgehensweise NICHT am Datenschutz scheitern würde.
Nehmen wir mal an, es gäbe keine Opt-Out-Option, sondern eine Opt-In. Sprich man würde es rumdrehen und es müssten sich diejenigen melden, die auf diese Art spenden WOLLEN. Denkst Du ernsthaft, ein Gericht würde dann sagen "nö, geht nicht ... weil der AG dann eine Liste mit Leuten macht, die spenden wollen und somit im Umkehrschluss sieht, wer das nicht wollte"? Wie sagt man so schön ... "im Leben nicht".
@DummerHund
"Ob es nun in deinen Augen abwegig ist oder nicht, so ist es nun mal in der DSGVO geregelt."
Eben nicht. Nach Studium der Artikel in der DSGVO kann ich hier keinen Verstoß finden. Es gibt einen Zweck und daher darf ich die Daten erheben. Es mag sein, das man den Zweck so gar nicht aufziehen darf. Aber dann fängt der Verstoß gegen Gesetze viel früher an und man braucht sich über Datenschutz den Kopf nicht zu zerbrechen.
Ist natürlich nur meine bescheidene Laienmeinung.
02.09.2021 um 13:29 Uhr
@Celestro: Da hat Dummerhund ja schon die Antwort geliefert (ja Dummerhund, Du hast genau verstanden worauf ich hinaus will) und Relfe hat den Umgehungstatbestand sehr schön beschrieben. Das große Problem bei dieser Sache ist dieses "wer das nicht will, muss widersprechen" Prozedere. Das ist aus jedem Blickwinkel einfach unzulässig und da ist der Datenschutz noch das geringste Problem (aber auch ein Problem). Man könnte aber auch sagen, dass der AG hier einseitig die Arbeitsverträge mit seinen MA ändern will. Einfach gesagt bedeutet ja ein Arbeitsvertrag Arbeit = Vergütung und der AG kann doch nicht einfach hingehen und einseitig Deine vertraglich festgelegte Pflicht zu arbeiten, um die Pflicht erweitern, einer Spende zu widersprechen, um Deine Vergütung zu erhalten (auch nicht für nur eine Stunde). Dein Anspruch auf Vergütung jeder einzelnen Arbeitsstunde ergibt sich allein daraus, dass Du sie geleistet hast, diesen Anspruch kann der AG nicht einschränken indem er zusätzlich einen Widerspruch zu einer Spende verlangt. Aber zurück zum Datenschutz. Wenn man das richtig machen wollte, müsste man das natürlich anders herum machen, also wer spenden will meldet sich und nicht wer nicht spenden will. Da macht man dann ein entsprechendes Formular, auf dem ein MA eintragen kann wie viele Stunden er Spenden will und packt, gut lesbar, den (mittlerweile ja üblichen) Hinweis zur Datenverarbeitung mit drauf, so dass die MA mit ihrer Unterschrift sowohl der Spende, als auch der Verarbeitung ihrer Daten zu diesem Zweck, zustimmen. (Wirksame Zustimmung - noch so ein Schlagwort aus der DSGVO). Dann ist das ganze eine saubere Sache zu einem guten Zweck und keine rechtliche Katastrophe in jeder Hinsicht.
02.09.2021 um 13:43 Uhr
@§§reiter
Die von Dir genannte Variante halte ich auch für wesentlich besser. Ich würde mir nur nicht zutrauen, die hier genannte gleich als vollkommen unzulässig zu deklarieren. ;-)
02.09.2021 um 13:58 Uhr
Zitat von celestro "Eben nicht. Nach Studium der Artikel in der DSGVO kann ich hier keinen Verstoß finden. Es gibt einen Zweck und daher darf ich die Daten erheben. Es mag sein, das man den Zweck so gar nicht aufziehen darf. Aber dann fängt der Verstoß gegen Gesetze viel früher an und man braucht sich über Datenschutz den Kopf nicht zu zerbrechen."
Da musst Du Dich, glaube ich, nochmal mit der Definition eines "Zwecks" lt. DSGVO auseinandersetzen. Klar dient diese Liste einem "Zweck", der Spende, aber so funktioniert das nicht. Beispiel: Der AG hat keinen Anspruch darauf sich Deinen Führerschein vorlegen zu lassen und die darauf enthaltenen Daten irgendwie zu verarbeiten oder zu speichern. Stellt er Dir aber einen Dienstwagen zur Verfügung, so ist er als Fahrzeughalter gem. StVG verpflichtet zu prüfen, ob Du eine gültige Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug hast. Dann ist er berechtigt Deine Führerscheindaten zu verarbeiten und zu speichern, da der Zweck die Erfüllung gesetzlicher Regelungen ist. Einen solchen Zweck, oder eine wirksame Einverständniserklärung, braucht man nun mal, wenn man irgendwelche Listen mit persönlichen Daten (ja, da reicht schon der Name) führen will. Kleinkariert? - Ja! Oft eher hinderlich als sinnvoll? - auch ja! Aber so ist es halt (leider) beim Datenschutz. Du hast allerding vollkommen Recht damit, dass "dann der Verstoß gegen Gesetze viel früher anfängt" und der Datenschutz hier eher eine untergeordnete Rolle spielt (aber er spielt auch eine Rolle und sollte nicht vergessen werden). Deshalb habe ich das ganze mit den Worten "Mal ein anderer Aspekt" angefangen.
02.09.2021 um 14:23 Uhr
"Klar dient diese Liste einem "Zweck", der Spende, aber so funktioniert das nicht."
erm ... doch!
Dein Beispiel geht übrigens völlig fehl, denn die Prüfung mache ich in genau dem Moment, wo der MA den Wagen erhält. Eine Liste wäre hier unsinnig, weil ich damit ja sowieso nur wüsste, wer mal einen Führerschein gemacht hat. Aber nicht, ob MA XYZ in dem entscheidenen Moment auch eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Bei der Spendenliste wäre die Führung ja auch erst in dem Moment gestattet, wo der MA sich meldet ... und die Daten (die Liste) müsste gelöscht werden, wenn die Sache erledigt ist.
02.09.2021 um 14:26 Uhr
Zitat von celestro "Ich würde mir nur nicht zutrauen, die hier genannte gleich als vollkommen unzulässig zu deklarieren. ;-)"
Ach, in diesem Fall bin ich da schmerzfrei ;-) Man lässt sich da, glaube ich, gerne von dem guten und begrüßenswerten Zweck der Spende und dem eher geringen Einsatz (1 Überstunde) etwas "einlullen". Wenn wir mal nur den Zweck und den Einsatz verändern, den Sachverhalt aber so belassen.... Sagen wir mal, der AG will das komplette nächste Monatsgehalt aller MA zum Erhalt des Lebensraums der kirgisischen Grasmücke spenden (aber wer nicht will kann ja widersprechen)... Da kommt dann schon irgendwie der Verdacht auf, dass das so nicht ganz korrekt sein kann ;-) Letztendlich ist es doch so, "wenn Dir etwas zusteht, dann steht es Dir zu" und man kann daraus nicht einfach ein "Dir steht etwas zu, aber Du bekommst es nur wenn..." machen.
02.09.2021 um 14:49 Uhr
Zitat von celestro "Dein Beispiel geht übrigens völlig fehl, denn die Prüfung mache ich in genau dem Moment, wo der MA den Wagen erhält. Eine Liste wäre hier unsinnig, weil ich damit ja sowieso nur wüsste, wer mal einen Führerschein gemacht hat. Aber nicht, ob MA XYZ in dem entscheidenen Moment auch eine gültige Fahrerlaubnis besitzt."
Nein, geht es nicht. Ich habe es nur schlecht formuliert. Bei der einmaligen Überlassung eines Dienstwagens hast Du sicher Recht, aber mir geht es mehr um diejenigen, die arbeitstäglich mit einem Dienstwagen unterwegs sind. (Berufskraftfahrer, Polizei, Rettungsdienst, Taxifahrer usw.) In diesen Fällen ist eine Erfassung der Führerscheindaten und eine regelmäßige Führerscheinkontrolle die Praxis und auch im Sinne des Gesetzes.
Zitat von celestro "Bei der Spendenliste wäre die Führung ja auch erst in dem Moment gestattet, wo der MA sich meldet ... und die Daten (die Liste) müsste gelöscht werden, wenn die Sache erledigt ist." Äh, nein. Wenn der MA sich meldet, dass er nicht Spenden will, ist dies keine wirksame Einverständniserklärung zur Verarbeitung seiner Daten. Eine wirksame Einverständniserklärung bedarf grundsätzlich der Freiwilligkeit. Wenn ich aber nur die Wahl habe, entweder muss ich spenden, oder meine Daten verarbeiten lassen, dann ist es mit der Freiwilligkeit nicht weit her.
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