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Plötzliche Betriebsspaltung - durchführen ohne vorher mit dem Betriebsrat zu verhandeln?

J
jetztgehtslos
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen darf die Geschäftsleitung eine Betriebsspaltung ohne vorher mit dem Betriebsrat zu verhandelt durchführen ? Bei uns ist es so gelaufen: der BR hat am vormittag ein Schreiben bekommen wo erklärt worden ist das alle Mitarbeiter ein Schreiben erhalten wo erklärt wird das der Betrieb gespalten ist und sie den erhalt unterschreiben sollen zu dem sollen sie auch eine verzichtserklärung unterschreiben um wiederspruch einzulegen. Die Mitarbeiter die sich weigerten dies zu unterschreiben sollten dann in einem anderem schreiben die komplete verweigerung unterschreiben wonach sie mit einer Betriebsbedigten Kündigung rechnen mussten. Ist das zulässig und darf dies so sein und was hätten wir gleich tun sollen ??? Bitte hilft uns dabei. Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

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Forentroll

31.03.2010 um 08:51 Uhr

Was wollt ihr verhandeln, das nennt sich leider unternehmerische Entscheidung!!! Der BR muss jedoch frühzeitig unterrichtet werden. (Was ist frühzeitig??? - Ich suche immer noch die richtige Definition mit Zeitangaben!!!) Bei den Verzichtserklärungen würde ich euch empfehlen eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt einholen, dass finde ich überhaupt nicht koscher. Hier will ich lieber keinen Tip abgeben. Das ist mir zu heikel sondern nur sagen, dass finde ich sch...se.

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Pfälzer

31.03.2010 um 11:34 Uhr

@jetztgehtslos Betriebsspaltung ist eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG. Ist euer Unternehmen größer 300 MA kann der BR ohne vorherige Absprache sofort einen (empfehlenswert : betriebswirtschaftlichen) Sachverständigen verpflichten. AG muß ihn dann zahlen; ganz wichtig : lest euch schnellstens Kommentierungen zum § 111 BetrVG durch um eure Handlungsoptionen festzustellen; Verhandlung eines Interessenausgleich ist Pflicht ggf. auch gleich einen Sozialplan erstellen; der AG darf nicht ohne BR die Spaltung durchführen; BR sollte einen Rechtsanwalt einschalten und Aktionen des AG unterbinden, bis ordentliche Abwicklung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflichten erfolgen kann;

F
Forentroll

31.03.2010 um 17:00 Uhr

@ Pfälzer Natürlich ist eine Bestriebsspaltung etwas nach § 111. Jedoch zielt die Frage der Verhandlungen auf die Betriebsspaltung.

Beim zweiten Absatz kann ich dir zustimmen.

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