Führen ohne Betriebsrat/ Betriebsspaltung zum Zweck den BR zu schwächen bzw aufzulösen - Was können wir tun?
Hallo
Wir sind ein BR aus 7 Mitglieder bei einem DRK Kreisverband. Unser Betrieb besteht aus dem Rettungsdienst, Sozialdienst und zwei Altersheime. Nun möchte unser Geschäftsführer den Betrieb spalten indem er jedem Abteilungsleiter das Recht einräumt zu kündigen und Einstellungen selbst vorzunehmen. Dies soll den Zweck haben den BR zu schwächen bzw aufzulösen. Die Geschäftsführung will auch ein Seminar von Kanzlei DR. Schreiner besuchen mit dem Inhalt Führen ohne Betriebsrat. Haben wir da wirklich so schlechte Karten? Was können wir tun? Ist eine Betriebsspaltung wirklich so einfach? Warum machen das den nicht noch mehr?
Schonmal danke fürs antworten.
Community-Antworten (4)
06.07.2007 um 00:25 Uhr
moin, so richtig verstehe ich das ganze nicht! was meinst du mit "den betrieb spalten", werden das eigenständige betriebe(gmbh,etc..)?prüfen... warum wird der br geschwächt? werden die Al`s leitende?prüfen... je mehr leute einstellen und entlassen dürfen, um so mehr bekommt der br anträge gem.betrVg. da die gf seminare besucht würde ich als br ebenfalls ein seminar beantragen-mit passendem inhalt !! außerdem-beratung von ver.di holen. viel glück
06.07.2007 um 10:02 Uhr
hallo spartacus nein so einfach ist es nun auch nicht, das Thema ist sehr komplex, hier ein Link zu Verdi: http://www.verdi-it.de/spaltung.htm Gruß Konrad
06.07.2007 um 11:06 Uhr
ich denke mal der AG will nicht auf eine Betriebsspaltung in gesellschaftsrechtlicher Sicht hinaus. Der AG hat sich einfach den Betriebsbegriff des BetrVG genauer angeschaut. Der Betrieb im Sinne des BetrVG wird maßgeblich über die Leitungsebene definiert. Wo werden die maßgeblichen Entscheidungen in personellen und sozialen Fragen getroffen.
Wenn der AG auf einzelne Personen hinreichende Kompetenz verlagert so kann der AG aus einem Betrieb durchaus mehrere Betriebe im Sinne des BetrVG machen. Bei uns ist das geschehen. Aber das wurde nicht gemacht um den BR zu schwächen sondern erfolgte im Rahmen einer Umstrukturierung und Umorganisation.
Wir hatten den Vorteil, dass wir offen mit dem AG hier diskutieren konnten. Insbesondere haben wir dem AG aufgezeigt, welche Entscheidungen er damit alles auf GBR-Ebene heben würde (z.B. Parkplatz, Kantine etc.). Die Diskussion führte bei uns zu einem TV zur Regelung der BR-Struktur nach§ 3 BetrVG. Wir haben nun BR die für einen Standort zuständig sind
06.07.2007 um 13:29 Uhr
Wenn euer ArbGeb §4 (1) Satz 1 Nr. 2 bemüht, dann solltet ihr den Rest des Paragraphen lesen. Wenn sich die Arbeitnehmer also einig sind...
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