Guten Tag liebe Foris,
an unseren BR ist eine datenschutzrechtliche Frage herangetragen worden.
Vorab zur Info, wir haben noch keinen Datenschutzbeauftragten (Schulung ist geplant).
Unsere EDV-Abteilung möchte ab sofort verbieten, daß in der Abt. Kundenbetreuung (5 Leute) wie bisher im Vertretungsfall die jeweiligen Outlook-Postfächer eingesehen werden dürfen (wohlgemerkt: nur die direkte Vertretung hat Leseberechtigung), daher wurden alle Berechtigungen gestrichen. Das macht aber keinen Sinn, wenn jemand plötzlich erkrankt und keine Gelegenheit hat, eine entsprechende Abwesenheitsnotiz für unsere Kunden (von denen nicht wenige per Email bestellen) zu hinterlassen.
Die KB fragt an, ob Geschäftsbeziehungen per Email hier eine Ausnahme gemäß Paragraph §4C3 vom BDSG darstellen und zumindest die Leseberechtigung einer anderen Person seitens unserer Kunden zwecks Erledigung des Auftrags billigend in Kauf genommen wird. Schließlich geht uns ggf. Umsatz flöten, wenn ein Auftrag länger als nötig in einem Postfach schmort.
Herzlichen Dank im Voraus!