Hallo zusammen!

nach der BR Wahl hat es eine Kollegin (BR eines anderen Standortes) leider nicht mehr in den BR geschafft, sie bleibt jedoch die nächste Nachrückerin, also erstes Ersatzmitglied.

Das Gremium hat ihr nun den Zugriff auf das gemeinsame Emailpostfach des Betriebsrats gesperrt. Jedoch hat bei uns auch jedes BR Mitglied ein eigenes Emailpostfach. Da sie aber nun ja "nur" noch erstes Ersatzmitglied ist, hat das Gremium ihr diesen Zugang ebenfalls wegnehmen lassen.

Meine Frage ist: da ein Ersatzmitglied den Anspruch auf Grundlagenschulungen hat und man bei 7 regulären Mitgliedern davon ausgehen muss, dass sie regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen wird (sie wird bereits zu einer Tagung mit entsendet, hat auch an einer Sitzung seit den Wahlen im April teilgenommen etc.), kann man hier dann evtl. einen Anspruch auf zumindest ihr eigenes Emailpostfach geltend machen?

An unserem Standort hat das erste Ersatzmitglied ein eigenes Postfach und Leserechte im BR Postkorb, damit wir hier bei der Sitzung nicht alles wieder erst für eine Person erklären müssen. Die Schweigepflicht besteht ja auch bei EM - von daher ist das für uns i.O.

Ich finde leider keine entsprechenden Urteile dafür, aber vielleicht mit dem Urteil wegen dem Schulungsanspruch?

Vielen Dank für Eure Hilfe und sonnige Grüße!

Viccy