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Wahl zur Vertretung schwerbehinderter Menschen

F
Franklin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wenn die Wahl der Vertretung schwerbehinderter Menschen ansteht und weniger als 50 Wahlberechtigte vorhanden sind. Diese sind über mehrere Stellen in D'land verteilt. Kann ich von vorne herein Briefwahl für alle MAs festlegen oder muss ich alle einladen und sitze vielleicht alleine da!

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Community-Antworten (2)

S
sueton

23.08.2010 um 13:58 Uhr

Hallo Franklin !

Mit unter 50 Wahlberechtigten erfolgt zwingend das vereinfachte Wahlverfahren und das sieht Briefwahl garnicht vor!

Grüsse,sueton

B
barevi

24.08.2010 um 11:30 Uhr

Hallo Franklin,

die Antwort auf Deine Frage findest Du in § 94 Abs. 6 SGB IX. Dort heißt es: "... In Betrieben und Dienststelen mit weniger als 50 wahlberechtigten Menschen wird ... im vereinfachten Wahlverfahren gewählt, SOFERN der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus RÄUMLICH WEIT AUSEINANDERLIEGENDEN TEILEN besteht..."

Mit anderen Worten: Das FÖRMLICHE Wahlverfahren kommt auch dann zum Zuge, wenn weniger als 50 Wahlberechtigte in räumlich weit voneinander entfernten Betriebs- oder Dienststellen beschäftigt werden. In Bayern definiert man "räumlich weit entfernt" mit ca. 40 km.

VG barevi

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