Erstellt am 23.08.2010 um 00:33 Uhr von Matze
@fischkopp,
die Kollegin darf auch im Mutterschutz und Elternzeit ihr Amt fortführen.
Hierzu ein interessantes Urteil:
BAG, Beschluss vom 25. 5. 2005 - 7 ABR 45/ 04,
zu finden unter < http://lexetius.com/2005,1593 >.
Wer bei Verhinderung als Ersatz in Frage kommt, regelt §25 in Verbindung mit §15 des BetrVG.
Mit freundlichen Grüßen
Erstellt am 23.08.2010 um 09:04 Uhr von Pfälzer
@fischkopp
können - ja, in der Praxis aber meistens nicht sinnvoll; KollegINNen im MS oder Elternzeit sind i.d.R. fern der betrieblichen Realitäten; wie sollen sie sich da sinnvoll für die Interessen der MA einbringen? Ausnahmen bestätigen die Regel aber meistens läuft es anders;