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Ersatzmitglied

F
fischkopp
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich hab da eine Verfahrensfrage: von 3 BRM ist jetzt eine schwanger und wird dann wohl noch in Mutterschutz gehen (evtl 1 Jahr). Kann die Kolleginn, so sie denn will, auch während dieser Zeit aktives Mitglied bleiben? Und, sollte es notwendig werden, das ein Ersatzmitglied nachfolgt- gibt es da irgendein Formblatt o.Ä., um dieses darüber zu informieren...oder reicht ein Anruf/ mail?Wie ist die Reihenfolge der Nachrücker...Stimmenanzahl?Danke!

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Community-Antworten (2)

M
Matze

23.08.2010 um 02:33 Uhr

@fischkopp, die Kollegin darf auch im Mutterschutz und Elternzeit ihr Amt fortführen. Hierzu ein interessantes Urteil: BAG, Beschluss vom 25. 5. 2005 - 7 ABR 45/ 04, zu finden unter < http://lexetius.com/2005,1593 >. Wer bei Verhinderung als Ersatz in Frage kommt, regelt §25 in Verbindung mit §15 des BetrVG. Mit freundlichen Grüßen

P
Pfälzer

23.08.2010 um 11:04 Uhr

@fischkopp können - ja, in der Praxis aber meistens nicht sinnvoll; KollegINNen im MS oder Elternzeit sind i.d.R. fern der betrieblichen Realitäten; wie sollen sie sich da sinnvoll für die Interessen der MA einbringen? Ausnahmen bestätigen die Regel aber meistens läuft es anders;

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