Erstellt am 20.08.2010 um 15:23 Uhr von Ulrik
@immie
Bitte im Thema selbst antworten, wenn Du ein neues Thema aufmachst, dann bekommen wir das nicht mit.
Wie äussert sich denn der "Boykott"??
Erstellt am 20.08.2010 um 16:21 Uhr von Freibeuter
Hallo immie,
ich hoffe jetzt kommt es richtig an - bin noch nicht so fit in diesem Forum.
Es ist eigentlich kein "Boykott" nur alle unsere Planungen und Strategien und vom wem initiert usw. kommen noch vor einem Beschluss bei der GL an und beim Monatsgespräch werden wir dann sofort ausgehebelt, bzw. wird die Belgschaft oft schon vor Beschlüßen negativ instrumentalisiert.
Freibeuter
Erstellt am 20.08.2010 um 16:24 Uhr von Immie
@Ulrik
Ich habe kein neues Theme aufgemacht.
@Freibeuter
Ulrik sprach von Boykott.
Erstellt am 20.08.2010 um 16:41 Uhr von Ulrik
@immie
Sorry, falsche Adresse :-) Nicht böse sein.
@Freibeuter
Also unser Rechtsberater (Richter am ArbGericht) sieht das heraustragen von Informationen als Verstoss gg die Verschwiegenheitspflicht an. Insbesondere, wenn dabei Initiatoren namentlich genannt werden. Wenn das tatsächlich und nachweisbar so ist, dann beim ArbG den Ausschluss beantragen. Ansonsten, wir haben in der Geschäftsordnung die Verschwiegenheit geregelt. Wenn dann was rausgeht, siehe oben
Erstellt am 20.08.2010 um 16:46 Uhr von Immie
@Ulrik
Warum sollte ich? ;-))
Erstellt am 20.08.2010 um 18:41 Uhr von DerAlteHeini
Ulrik
Eine Verschwiegenheitspflicht für Betriebsratsmitglieder per Geschäftsordnung vorgeben, ist freundlich gesagt, Quatsch und rechtlich nicht durchsetzbar. Nur zur Klarheit, ein Betriebsratsmitglied ist nicht der Sklave des Gremiums Betriebsrat. Kein Gremium Betriebsrats kann einem Betriebsratsmitglied etwas per Beschluss verbieten.
Freibeuter
Erzählt ein Betriebsratsmitglied etwas aus einer Betriebsratssitzung und äußert auch sein Unmut über andere Betriebsratsmitglieder, sind dies lange noch keine Ausschlussgründe im Sinne des § 23 BetrVG. Auch kann ein Betriebsratsmitglied mit Vorgesetzten und Arbeitgeber im Rahmen seiner Betriebsratsarbeit mit dem Arbeitgeber über Betriebsratsthemen diskutieren. Ein Betriebsratsmitglied ist nur verpflichtet Stillschweigen entsprechend den Vorgaben des Datenschutzes sowie Dienst- und Betriebsgeheimnisse, zu beachten.
Erstellt am 20.08.2010 um 19:11 Uhr von Freibeuter
DerAlte Heini
Ich bezweifle stark, dass ein Betriebsratsmitglied alle Internas zum AG tragen kann und selbst wenn? Brauchen wir kein BR- Mitglied, das dies macht! Das ist kontraproduktiv und hebelt den ganzen BR aus. Da sind mir die "KündigungsschutzgesichertenBRsesselpfurzer" die nur an sich denken allemal lieber, die richten wenigstens keinen Schaden an.
Immie
Ich wollte nicht gleich zum ArbG, ich dachte und hoffte, dass es einen eleganten und trotzdem legalen internen Weg der Lösung gibt?
Erstellt am 20.08.2010 um 20:26 Uhr von qwert
Ob du das bezweifelst ändert doch nichts an der Tatsache, das die Verschwiegenheitspflichten im BetrVG abschließend drinstehen?
Erstellt am 21.08.2010 um 00:57 Uhr von paula
Ulrik
"unser Rechtsberater (Richter am ArbGericht)"
interessante Sachen hört man hier. Das stellt ein Verstoss gegen die Dienstpflichten eines Arbeitsrichters dar. Richter dürfen keine Rechtsberatung durchführen! Anwaltskammern und das zuständige Ministerium würde hier sicher gerne aktiv werden!
Hast Du mal einen Namen für uns? So ein Richter sollte nämlich immer brav für BRs entscheiden da man ihn sonst ans Messer liefern kann.... soll jetzt aber keine Aufforderung zu einer Erpressung sein