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Betreff Änderung der Arbeitszeit

J
Jonathan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo : Betreff Änderung der Arbeitszeit

Wir als BR haben folgende Frage:

Wir haben im Krankentransport durch immer wieder "Neudialysen" eine ständige Veränderung der Anfangsarbeitszeiten. Der Arbeitgeber paßt diese Zeiten immer wieder an. So verändert sich der Arbeitsbeginn wöchentlich. Eine Betriebsvereinbarung scheitert jedesmal an dem Argument, wir sind Dienstleister für unsere Patienten. Was von uns als BR nachvollziehbar ist. Anderseits haben die Mitarbeiter auch einen Anspruch auf Freizeit oder auch einen Termin zu erledigen, was so nicht planbar ist.

Frage: Kann der AG Beginn und Ende der Arbeitszeit so kurzfristig verändern?

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Community-Antworten (2)

F
Frosch

27.07.2007 um 18:29 Uhr

Da die Verteilung der AZ (also Beginn und Ende) voll Mitbestimmungspflichtig ist, wird euer AG nicht drumrum kommen eine entsprchende BV mit euch abzuschließen. Wenn er sich weigert, schaltet die Einigungsstelle ein. Kenne mich im Gesundheitswesen nicht wirklich aus, evtl bekommst du ja einen besseren Tip. Wenn aber nix mehr kommt -> Einigungsstelle. Wie sagte mein Seminarleiter so schön:"AN schulden eine Leistung, keinen Erfolg." Es muss also planbar sein, wann fange ich an, wann habe ich Feierabend. Das sollte meines Wissens nach für jeden AN vor Beginn der Arbeit feststehen. Im Zweifel muss ich als AN also auch im Juni wissen wie ich im August arbeiten werde, wenigstens in etwa

B
betriebsratten

27.07.2007 um 18:49 Uhr

Tja...die Krux der sozialen Berufe Wir helfen anderen Menschen bis uns selbst nicht mehr zu helfen ist......

Ansonsten stimme ich meinem Vorredner vollinhaltlich zu

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