Teilzeitkräfte in Vollzeit-Schulung - Vergütung ??
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt: In unserer Buchhaltung soll eine neue Software eingeführt werden. Dazu sollen nun einige Sachbearbeiterinnen (Teilzeitkräfte, 4-5 Std./Tag) zu einer mehrtägigen, externen Schulung. Allerdings findet diese Schulung ganztags (8 Std.) statt.
Wie sieht es da mit der Vergütung aus ? (normaler Stundenlohn oder Mehrarbeit ?)
Hat jemand einschlägige Erfahrungen gemacht ? Wir haben einen Tarifvertrag, darin kann ich aber keine Regelung hierzu finden.
Danke im Voraus für eure Hilfe LG, Bowler
Community-Antworten (9)
19.08.2010 um 20:26 Uhr
bowler, Mehrarbeit fällt bei Teilzeitkräften erst an, wenn diese über die vertragliche Arbeitzeit eines Vollzeitbeschäftigten hinausgeht.
19.08.2010 um 22:17 Uhr
Freizeitausgleich für die Teilnahme an einer Betriebsratsschulung BAG – 7 AZR 330/04 (BeschäftigtenschutzG) Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder haben bei Teilnahme an einer für die Betiebsratsarbeit erforderlichen Schulung außerhalb ihrer Arbeitszeit einen Anspruch auf bezahlten Freizeitausgleich. Der Umfang des Freizeitausgleichs richtet sich nach der betriebsüblichen Dauer und Lage der Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers an dem entsprechenden Schulungstag. Zur ausgleichspflichtigen Schulungszeit gehören auch die während der Schulungszeit eingelegten Pausen.
Also, so wie "ridgeback" richtug geschrieben hat, nur wenn die Schulungszeit die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschreitet. Alles ander fällt unter "Ehre" denn das BR-Mandat ist ja ein "Ehrenamt" vergleibar mir der freiwilligen Feuerwehr und die bekommen ja auch i.d.R. nichts, außer Danke, wenn sie nachts raus müssen
20.08.2010 um 09:52 Uhr
@pfeilenbogen Wo liest Du das mit den Betriebsratsmitgliedern? Ich lese da:
einige Sachbearbeiterinnen (Teilzeitkräfte, 4-5 Std./Tag)
;)
20.08.2010 um 11:18 Uhr
Guten Morgen,
also zunächst möchte ich mich mal vergewissern ob das was ich mal gelernt hab so richtig ist: Mehrarbeit = Arbeitszeit einer Teilzeitkraft bis zum Erreichen der Stundenanzahl einer Vollzeitkraft Überstunden = Arbeitszeit die über die Stundenanzahl einer Vollzeitkraft hinaus geht
Dann könnte ich mir vorstellen, dass die Frage vielleicht etwas anders gemeint war als ridgeback geantwortet hat, vielleicht hab ich die Antwort aber auch falsch verstanden. Soll ja vorkommen ;-)
Ich denke nicht, dass es um den Bezahlungsunterschied zwischen den Teilzeitstunden und den Überstunden (wenn sie denn mit Zuschlag vergütet werden) geht, sondern um die Anrechnung der Stunden überhaupt. Also ob die Teilzeitkraft, die tgl. 4 Stunden an ihrem Arbeitsplatz sitzt, für die 8 Stunden Seminar auch 8 Stunden bezahlt wird/angerechnet bekommt. Also ob die 4 zusätzlichen Stunden als "Mehrarbeit" zählen.
Das kann aber nur bowler aufklären.
Gruß PT Netty
20.08.2010 um 12:59 Uhr
PTNetty, ja, man hätte hinzufügen können, normaler Stundenlohn für 8 Std. ;-))
20.08.2010 um 13:15 Uhr
Tanzbär
Stimmt, da hatte ich die Augen und Gehirn nicht ganz auf Empfang.
20.08.2010 um 15:51 Uhr
@ridgeback
Danke und schönes WE
Gruß PT Netty
20.08.2010 um 16:10 Uhr
@ all
schon mal vielen Dank für eure Antworten.
Es ist so wie PT Netty geschrieben hat. Es handelt sich um "normale" Angestellte ( d.h. keine BRM). Es geht hauptsächlich darum, wie die Kollegen für die Zeit, die über die normale Arbeitszeit von 4 bzw. 5 Std. hinausgeht, bezahlt werden.
Und wenn ich das richtig verstehe, werden dann einfach die 8 Stunden pro Tag bezahlt.
Danke + Gruß bowler
20.08.2010 um 16:15 Uhr
@bowler
Oder die 4-5 Stunden werden abgefeiert, wenn gewünscht und bei euch möglich.
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