Erstellt am 19.08.2010 um 18:26 Uhr von ridgeback
bowler,
Mehrarbeit fällt bei Teilzeitkräften erst an, wenn diese über die vertragliche Arbeitzeit eines Vollzeitbeschäftigten hinausgeht.
Erstellt am 19.08.2010 um 20:17 Uhr von pfeilenbogen
Freizeitausgleich für die Teilnahme an einer Betriebsratsschulung
BAG – 7 AZR 330/04 (BeschäftigtenschutzG)
Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder haben bei Teilnahme an einer für die Betiebsratsarbeit erforderlichen Schulung außerhalb ihrer Arbeitszeit einen Anspruch auf bezahlten Freizeitausgleich. Der Umfang des Freizeitausgleichs richtet sich nach der betriebsüblichen Dauer und Lage der Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers an dem entsprechenden Schulungstag. Zur ausgleichspflichtigen Schulungszeit gehören auch die während der Schulungszeit eingelegten Pausen.
Also, so wie "ridgeback" richtug geschrieben hat, nur wenn die Schulungszeit die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschreitet. Alles ander fällt unter "Ehre" denn das BR-Mandat ist ja ein "Ehrenamt" vergleibar mir der freiwilligen Feuerwehr und die bekommen ja auch i.d.R. nichts, außer Danke, wenn sie nachts raus müssen
Erstellt am 20.08.2010 um 07:52 Uhr von Tanzbär
@pfeilenbogen
Wo liest Du das mit den Betriebsratsmitgliedern?
Ich lese da:
> einige Sachbearbeiterinnen (Teilzeitkräfte, 4-5 Std./Tag)
;)
Erstellt am 20.08.2010 um 09:18 Uhr von PTNetty
Guten Morgen,
also zunächst möchte ich mich mal vergewissern ob das was ich mal gelernt hab so richtig ist:
Mehrarbeit = Arbeitszeit einer Teilzeitkraft bis zum Erreichen der Stundenanzahl einer Vollzeitkraft
Überstunden = Arbeitszeit die über die Stundenanzahl einer Vollzeitkraft hinaus geht
Dann könnte ich mir vorstellen, dass die Frage vielleicht etwas anders gemeint war als ridgeback geantwortet hat, vielleicht hab ich die Antwort aber auch falsch verstanden. Soll ja vorkommen ;-)
Ich denke nicht, dass es um den Bezahlungsunterschied zwischen den Teilzeitstunden und den Überstunden (wenn sie denn mit Zuschlag vergütet werden) geht, sondern um die Anrechnung der Stunden überhaupt.
Also ob die Teilzeitkraft, die tgl. 4 Stunden an ihrem Arbeitsplatz sitzt, für die 8 Stunden Seminar auch 8 Stunden bezahlt wird/angerechnet bekommt. Also ob die 4 zusätzlichen Stunden als "Mehrarbeit" zählen.
Das kann aber nur bowler aufklären.
Gruß
PT Netty
Erstellt am 20.08.2010 um 10:59 Uhr von ridgeback
PTNetty,
ja, man hätte hinzufügen können, normaler Stundenlohn für 8 Std. ;-))
Erstellt am 20.08.2010 um 11:15 Uhr von pfeilenbogen
Tanzbär
Stimmt, da hatte ich die Augen und Gehirn nicht ganz auf Empfang.
Erstellt am 20.08.2010 um 13:51 Uhr von PTNetty
@ridgeback
Danke und schönes WE
Gruß
PT Netty
Erstellt am 20.08.2010 um 14:10 Uhr von bowler
@ all
schon mal vielen Dank für eure Antworten.
Es ist so wie PT Netty geschrieben hat.
Es handelt sich um "normale" Angestellte ( d.h. keine BRM).
Es geht hauptsächlich darum, wie die Kollegen für die Zeit, die über die normale Arbeitszeit von 4 bzw. 5 Std. hinausgeht, bezahlt werden.
Und wenn ich das richtig verstehe, werden dann einfach die 8 Stunden pro Tag bezahlt.
Danke + Gruß
bowler
Erstellt am 20.08.2010 um 14:15 Uhr von Immie
@bowler
Oder die 4-5 Stunden werden abgefeiert, wenn gewünscht und bei euch möglich.