Erstellt am 19.08.2010 um 14:35 Uhr von ridgeback
flitzefloh,
es handelt sich hier um eine Empfehlung, nicht mehr und nicht weniger.
Fürsorgepflicht lassen wir mal dahingestellt.
Bei diesen ärztlichen Attesten sollte man vorsichtig sein, der Schuss kann ganz leicht nach hinten losgehen. Sind keine entsprechenden freien Arbeitsplätze vorhanden, ist die Kollegin ihren Arbeitsplatz schneller los als ihr lieb ist.
Erstellt am 19.08.2010 um 15:38 Uhr von busfahrer
Hallo,
Ich sehe das genauso wie ridgeback.
Aber es könnte ja nun häufiger dazu kommen, dass die Kollegin, wegen was auch immer, krank geschrieben ist. Das wird ihrer Arbeitsplatzsicherheit sicherlich nicht zu Gute kommen, so dass der Arbeitgeber irgendwann eine Kündigung in Erwägung ziehen könnte. Erst hier ist dann dann der BR gefragt, wenn ein BEM ansteht.
Erstellt am 19.08.2010 um 17:14 Uhr von mainpower
@flitzefloh,
ridgeback hat so was von Recht. Was denkst Du warum in dem Attesst die Formulierung so gewählt wurde? In den seltesten Fällen wird ein Arzt darauf drängen keinen Nachtdienst mehr zu machen da das einer Kündigung gleich käme wenn kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist.
Erstellt am 19.08.2010 um 18:26 Uhr von Badmasterone
Meine sicht ist etwas anders.
Wenn der Chef die Krankmeldung nicht anerkennt, dann kann er ja auf seine Kosten nochmal eine Ärztliche Untersuchung anfordern.
Der BR sollte nun prüfen, ob die Mitarbeiterin auch im Tagdienst eingeteilt werden kann.
Erst wenn das nicht möglich ist könnte eine Kündigung erfolgen.
Schließlich kann man ja nicht jemanden entlassen, der evtl. unter Schlafstörungen leidet!
Die MA hat ja sicherlich zuvor Jahre in jedem Schichtdienst mitgearbeitet.
Und das der Körper im Alter nun mal nicht mehr so belastbar ist wie mit 20 dürfte wohl jedem klar sein. Euer Chef springt sicherlich auch nicht mehr so rum wie mit 20.
Du kannst ihm ja fragen, ob er auch nun in den Ruhestand geht weil er nicht mehr so fit ist!
Und damit jungen Leuten Platz macht.
Also ich sehe das so.
Gruß BR Thomas
Erstellt am 19.08.2010 um 18:51 Uhr von Petrus
Dann gucken wir mal ins Gesetz und stellen fest, dass der ArbGeb den BR nach §7 (4) Satz 1 Buchst. a) ArbZG den BR zu beteiligen hat, wenn er der Meinung ist, dringende betriebliche Erfordernisse stünden einer Versetzung auf einen Tagarbeitsplatz entgegen. Auf diese wäre ich erstmal als BR gespannt... Vielleicht hat der ArbGeb ja recht - dann bin ich auch bei ridgeback.
Ansonsten unterbreiten wir dem ArbGeb mal die Vorschläge nach §7 (4) Satz 3 ArbZG. Und wenn der ArbGeb meint: "Vorschlagen könnt ihr alles. Allerdings werde ich diese -selbstverständlich nach reiflicher Prüfung- ablehnen müssen." werden wir über eine BV nach §87(1) Nr.7 BetrVG nachdenken...
Erstellt am 19.08.2010 um 19:19 Uhr von mainpower
Badmasterone, Petrus,
gehen wir doch mal von der Realität aus: Die Tagesarbeitsplätze sind besetzt weil es noch mehr AN gibt die Tagsüber arbeiten wollen, müssen (Mütter). So jemanden den Arbeitsplatz wegnehmen geht wohl nicht (Gottseidank). Also ist letztendlich kein Arbeitsplatz mehr frei und die Kollegin darf gehen.
Erstellt am 19.08.2010 um 20:10 Uhr von Petrus
@main: drum sag ich ja: auf die entgegenstehenden dringenden betrieblichen Erfordernisse wäre ich gespannt. Wenn es die tatsächlich gibt, hat die Kollegin leider nur die Wahl: Nachtschicht oder Arbeitsamt.
Wenn die aber gar nicht so dringlich sind, und Cheffe nur keine Lust zum Umplanen hat (oder so)...
BTW: Da ja der BR am Schichtplan mitwirkt, sollte er auch wissen, ob und was möglich wäre. Denn in der Regel sind in einem Callcenter nachts weniger MA notwendig als tagsüber.