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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rücktritt - Mitarbeiterzahl - Neuwahl

Z
zenturio
Nov 2016 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 1.6.2010 bin ich Betriebsrat. Nun hat sich seit dem die Beschäftigtenzahl verringert, so dass anstelle der vorhandenen 7 eigentlich 5 Mitglieder ausreichen würden. Ersatzmitglieder sind keine vorhanden. Wenn ich nun mein Amt niederlege, muss es Neuwahlen geben.

"Neuwahlen sind auch erforderlich, wenn sich gleichzeitig mit dem Absinken der Mitgliedszahl die Belegschaftsstärke verringert hat und die verkleinerte Gesamtzahl der verringerten Betriebsratsmitglieder der für verringerte Belegschaftsstärke vorgeschriebenen Zahl entsprechen würde."

Aber: Kann ich mich trotz Rücktritt wieder neu zur Wahl stellen lassen? Welche Fristen muss ich ggf. beachten?

Vielen Dank!

1.44002

Community-Antworten (2)

S
sueton

19.08.2010 um 18:00 Uhr

Hallo Zenturio !

Haben wir hier wieder einen Fall,wo das böse Wahlvolk nicht wunschgemäß entschieden hat? Machen kannst Du, was Du willst: Zurücktreten,neu kandidieren... sooft,bis die Kollegen von Deiner 'Konsequenz' die Nase voll haben!

Grüsse,sueton

Z
Zenturio

20.08.2010 um 08:57 Uhr

Hallo sueton,

nein hat leider nix direkt mit dem Wahlvolk zu tun. Bei uns hatten nur sieben kandidiert und sieben wurden gewählt. Insofern war es nicht wirklich eine Wahl.

Und der neue BR besteht zu einem großen Teil aus "erfahrenen" aber leider auch "festgefahrenen" Luftpumpen.

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