Darf ein Mitarbeiter der ausgeliehen ist (keine Leihfirma) an BR-Wahl teilnehmen?
Hallo, ich wurde zum Wahlvorstand bestellt und wir haben bei einem Mitarbeiter eine besondere Konstellation. Er arbeitet bei uns, ist aber ausgeliehen (keine Leihfirma, irgendwas mit Behinderten) wird aber von userer Firma nicht bezahlt. Darf dieser Mitarbeiter an BR-Wahlen teilnehmen?
Community-Antworten (4)
26.01.2006 um 21:56 Uhr
...es kommt darauf an welche Firma Weisungs befugt ist! Untersteht der MA in der Weisungsbefugnis eurer Firma darf er auch wählen.
27.01.2006 um 09:53 Uhr
Hallo Jule,
soweit ich weiß, muss der Leiharbeitnehmer aber mindesten drei Monate bei euch eingesetzt sein und auch am Tag der Wahl bei euch arbeiten. Dann sollte er auch das 18. Lebensjahr vollendet haben um wählen zu können. Zu beachten ist wohl auch, dass dieser Leiharbeitnehmer bei der Größe des BR nicht mitgezählt werden darf. Da du was von Behinderten geschrieben hast, muss, glaube ich, auch beachtet werden, WARUM der Leiharbeitnehmer bei euch arbeitet, zwecks Rehabilitation oder ähnliches dürfte glaube ich nicht dazu berechtigen zu wählen. Und soweit ich weiß, darf er auch grundsätzlich nicht gewählt werden.
Gruß,
ProfNase
27.01.2006 um 09:58 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten, hat mir schon viel weiter geholfen. kann mir vielleicht noch jemand sagen wo ich das genau nachlesen kann.
27.01.2006 um 11:38 Uhr
Nachzulesen § 7 Satz 2 BetrVG
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