BR-Kosten im Wirtschaftsplan einstellen?
BR-Kosten im Wirtschaftsplan einstellen?
Unser Chef möchte unbedingt das wir für das nächste Jahr das wir unsere Kosten planen und im Wirtschaftsplan einstellen. Wir sind in der Merheit der Meinung, dass dieses nicht notwendig ist . Der §40 BetrVG regelt das der AG die Kosten zu übernehmen hat. Jetzt gibt es aber einige im Gremium die der Meinung sind es würde nicht schaden wenn wir unsere gesamten Kosten vorplanen. Hat jemand vielleicht Erfahrung
Community-Antworten (4)
19.08.2010 um 13:59 Uhr
dinoli, wo ist das Problem? Plant pro BRM ca. 20 000,- Euronen ohne Reisekosten, und der AG ist zufrieden. ;-))
19.08.2010 um 17:26 Uhr
Er möchte alles eingeplant haben (freistellung für BR-Arbeit, Seminare, Fachliteratur, PC, Sekreteriat). Meiner Meinung nach hat der AG die Übersicht wieviel er in den letzten Jahren bezahlen mußte. Damit kann er sich darauf einstellen. Der AG hat die Kosten zu tragen. warum soll der BR denn jetzt sich festlegen? Anders macht das ganze Prozedere keinen Sinn. Wir könnten Ihm mitteilen das er mit ca 2 Millionen rechnen muß und haben am Ende des Jahres 1 Million gespart. Was soll das dem AG bringen? Wieviel er planen muß weis er doch selber!
19.08.2010 um 20:39 Uhr
Hallo Dinoli,
frag doch mal im Gegenzug deinen AG wieviel Kündigungen er im kommenden Jahr ausprechen will, wieviel davon auserordentlich, wieviel ordentlich, wieviele BV werden im kommenden Jahr ausgehandelt....ect. Hier hängt es schon mal ab wieviele Sitzungen ihr einberufen müsst oder (sofern ihr regelmäsige Situngen durchführt) ob auch die normalen Sitzungen für etwaige Fristen die bei der auserordentlichen Kündigungen zwingend einzuhalten sind, ausreichen. Wenn ihr jeden Tag oder jeden zweiten Tag eine Sitzung macht, dann kann er ja anhand der vorangegangen Jahre sein Budget in etwa (infalationsrate soll er mit einrechnen) die Kosten ausrechnen/abschätzen. Ich glaub es aber nicht das ihr jeden Tag BR Arbeit macht, auser ihr seid so groß das ihr sogar ein oder mehrere freigestellte Mitglieder habt, was euch aber nicht von der Beschlussfähigkeit entbidet, also trotzdem Arbeitsausfall der BR Mitglieder als Beispiel zur Folge hat. Bei den oben genannten (und anderen) Beispielen muss trotzdem der BR mindestens so vollzählig sein das Ihr Beschlussfähig seid. Kurz um, die Kosten sind nicht ein zu kalkulieren. Ihr könnt ihm zwar eine Hausnummer als Kosten benennen, aber das ist sowieso völliger Quatsch, denn für die BR Arbeit muss er so so der so bezahlen.
22.08.2010 um 14:54 Uhr
BR-Kosten im Wirtschaftsplan einstellen? @dinoli, habt ihr schon mal an die Möglichkeit gedacht, dass dieses Wunschdenken des AG nur eine "Beschäftigungstaktik" sein könnte. Wer sich als BR damit beschäftigt, hat für die Angelgenheiten der AN weniger oder keine Zeit mehr.
Gruß Moore
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