Erstellt am 24.05.2006 um 23:06 Uhr von Lennepirat
Hallo Jason,
ob Ihr einen Wirtschaftsausschuß bilden könnt hängt tatsächlich an der 100 Mitarbeiter-Regel.
Wenn Euer Betrieb am Standort der einzige Eurer Betriebe ist,und ihr seid weniger als 100 dann könnt ihr keinen Wirtschaftsausschuß bilden.Habt Ihr an anderen Standorten noch Betriebe,dann zählen die AN dort mit.
Bleibt Ihr unter 100 AN,dann habt ihr nur die Möglichkeit nach §80 Abs 2 Eure Auskünfte zu erhalten.
Der Passus ist,-soweit der BR die Auskünfte zur Durchführung seiner Aufgaben benötigt-.
Wenn Ihr entsprechende Auskünfte verlangt,dann kann AG verlangen daß ihr ihm darlegt wieso diese Auskünfte zu jener Durchführung benötigt werden.
Zwei Ansprüche habt Ihr nicht aufgrund §80 Abs2 : Keinen allgemeinen Einblick in die Jahresbilanz,und in den Wirtschaftsprüfungsbericht zum Jahresabschluß.