Hallo Zusammen,

bei uns im BR kommt keine Einigung über die Frage zustande ob der Arbeitgeber bei eigener Kündigung eines Mitarbeiters dem BR eine Info zukommen lassen muss.

Das eine eigene Kündigung nicht mitbestimmungsplichtig ist ist selbstverständlich, aber ich meine das der BR doch wenigstens über das freiwillige Ausscheiden von MA informiert werden sollte, zumal dadurch bedingt eine wenn auch kleine so doch eigene Abteilung geschlossen wird. Oder liege ich da total falsch ?
Vielen lieben Dank für Eure Antworten.
Gruß Marjel