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Informationspflicht des BR durch AG

M
marjel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

bei uns im BR kommt keine Einigung über die Frage zustande ob der Arbeitgeber bei eigener Kündigung eines Mitarbeiters dem BR eine Info zukommen lassen muss.

Das eine eigene Kündigung nicht mitbestimmungsplichtig ist ist selbstverständlich, aber ich meine das der BR doch wenigstens über das freiwillige Ausscheiden von MA informiert werden sollte, zumal dadurch bedingt eine wenn auch kleine so doch eigene Abteilung geschlossen wird. Oder liege ich da total falsch ? Vielen lieben Dank für Eure Antworten. Gruß Marjel

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Community-Antworten (5)

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rolfo

19.08.2010 um 13:35 Uhr

Guckst du § 92 BetrVG ( Personalplanung)

M
Mainpower

19.08.2010 um 14:32 Uhr

@rolfo, wieso Personalplanung?? Der AG kann doch nicht planen ob ich kündigen will oder nicht.

Der BR muss durch den AG nicht informiert werden.

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pirat

19.08.2010 um 15:45 Uhr

@ mainpower, sobald der BR davon erfährt, wie auch immer, wäre die Frage Wiederbesetzung durchaus angebracht, wobei mir wieder, der § 92 BetrVG, in den Sinn käme....

M
Mainpower

19.08.2010 um 18:32 Uhr

@rolfo, @pirat, die Frage war ob der BR informiert werden muss wenn ein MA von sich aus kündigt! Antwort: NEIN

Was alles danach kommt oder kommen könnte war nicht gefragt.

P
Petrus

19.08.2010 um 21:32 Uhr

Man könnte aufgrund §80 (2) Satz 1 BetrVG auch anderer Meinung sein. Natürlich kann der BR diese Info nach Satz 2 auch in wöchentlichem Rhythmus anfordern. Also jedesmal Sitzung, Beschluss, Brief an den ArbGeb verfassen, ... Der Aufwand kostet natürlich zusätzliche Arbeitszeit - aber wenn der ArbGeb das so will schulterzuck Es ist sein Geld.

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