W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung ohne Info am BR

F
franzz
Jan 2018 bearbeitet

Folgendes ist heute bei uns im Betrieb passsiert . Der Arbeitgeber hat zwei Mitarbeiter versetzt (beides BR Mitglieder) in eine grössere Abteilung mit wo sie dann die selben Aufgaben erledigen sollen ,in ihren Raum kam jemand anderes . Die Versetzung fand meines Erachtens statt weil unser Chef die beiden neuen BRs nicht alleine in einer Abteilung unüberwacht haben wollten . Meines eErachtens wurde gegen den Paragraphen 99 und 95 verstossen,wir wurden vorher nicht mit ins Boot geholt.Wie sollen wir uns verhalten und was für Fristen gibt es für unsere Reaktion. Es ist natürlich ein verherrendes Bild für den normalen Arbeiter ,wenn der BR in aller öffentlichkeit brüskiert und versetzt wird .

2.874018

Community-Antworten (18)

R
ridgeback

19.08.2010 um 11:49 Uhr

"...es wurden 2 BRM versetzt." Entschuldigung, warum haben diese nicht reagiert??

F
franzz

19.08.2010 um 11:53 Uhr

@ridgeback

Beide sind neu im Amt und haben noch nicht den Schneid zu reagieren(Schulungen kommen erst im September). Chef teilte ihnen das mit und sie packten ihre Sachen ,Ich als BRV habe das erst jetzt mitbekommen.

P
pfeilenbogen

19.08.2010 um 11:55 Uhr

wo ist hier die Versetzung bitte? Gleiche Aufgaben NUR in einem ANDEREN Büro / Raum!

Es dürfte sich ja wohl auch um einen Raum im gleichen Gebäude.

Es gibt grundsätzlich zwei Typen von Versetzungen: (1) die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs für eine längere Zeit als einen Monat; (2) die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs für eine kürzere Zeit, aber mit erheblichen Änderungen der Arbeitsumstände.

F
franzz

19.08.2010 um 12:00 Uhr

@ pfeilenbogen Die Versetzung ist für immer und es ist schon ein Unterschied ob man alleine in einem Raum werkelt oder in einem grossen Raum mit viel mehr Mitarbeitern incl. Betriebsleiter zu ihrer Überwachung.

Eine Versetzung beinhaltet nicht nur eine andere Arbeit ,Räumlichkeiten zählen dazu.

R
ridgeback

19.08.2010 um 12:05 Uhr

pfeilenbogen ... was halten wir denn von § 80.2 BetrVG

F
franzz

19.08.2010 um 12:20 Uhr

@ridgeback Ich glaube der 99 bzw. auch der 95 wiegt da schwerer. Die Frage ist nun wie verhält man sich und welche Fristen habe ich ,da der BR nie eine offiziellen Antrag auf Versetzung (99Betrvg) bekommen hat . Problem durch die Urlaubszeit ist das Gremium voll mit Ersatzmitglieder und die scheinen mir Recht ängstlich.

S
SaraStern

19.08.2010 um 12:46 Uhr

@franzz Ich verstehe das Problem nicht ganz. Habt ihr jetzt wirklich ein Problem damit das ihr in einem anderen Zimmer sitzt?

F
franzz

19.08.2010 um 12:57 Uhr

@SaraStern Im anderen Raum wurde ja nur für die beiden BRS versetzt damit sie jetzt unter der Kontrolle des Betriebsleiters sind und nicht aus anderen Gründen.

P
pfeilenbogen

19.08.2010 um 13:34 Uhr

ridgeback

... was halten wir denn von § 80.2 BetrVG Sehr viel, doch bitte was ist davon hier betroffen??

Denn die Zuweisung eines anderen Büroraumes im selben Gebäude, nur darum geht es ja hier fällt unter den § 106 GewO und ist keine Versetzung. Da sich ja Art der Tätigkeit und Art der Ausübung nicht verändern.

@franzz

Eine Versetzung beinhaltet nicht nur eine andere Arbeit ,Räumlichkeiten zählen dazu.

Und wo bitte steht dieses?? Vor allem wenn es im gleichen Gebäude ist.

Also, bitte wo steht das NUR der Welchsel des Büroraumes im gleichen Gebäude eine Versetzung ist???

Weiter auch einmal für die anderen.

Kontrolle des Betriebsleiters als Grund, ist eine das unterstelle ich einmal unbelgbare Vermutung des BR, weiter würde es auch gegen kein Gesetz verstoßen, denn für die BR-Arbeit können die BRM ja weiterhin das BR-Büro aufsuchen.

R
ridgeback

19.08.2010 um 13:57 Uhr

@ franzz, @pfeilenbogen, also ich möchte zuerst einmal durch den AG informiert werden. Danach prüfe ich unsere MBR. Dann sehen wir weiter.

P
pfeilenbogen

19.08.2010 um 14:11 Uhr

ridgeback

Informationsrecht könnte bestehen. Doch hier handelt es sich ja eben nicht um eine personelle Einzelmaßnahme gem. § 99 und auch nicht die Schaffung eines neuen Arbeitsplatz, daher ist hier die Frage, muss und ja wei in welcher Form informiert werden.

Doch der BR wurde ja offenbar informiert, denn er beklagt ja nun bzw. reklamiert gerne §§ 95 und oder 99, also um MB und diese gibt es nicht.

Es war in der Frage von franzz ja nichts von fehlerhafter Info. Daher habe ich auch nur auf Versetzung geantwortet.

R
ridgeback

19.08.2010 um 14:26 Uhr

pfeilenbogen Titel des Beitrags lautet; Versetzung ohne Info am BR.

Von daher......kann ich nur über die Information feststellen ob ein MBR besteht. Und diese Arbeit lasse ich mir nicht durch den AG abnehmen. Oder sollte nicht schon im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit informiert werden?

P
pfeilenbogen

19.08.2010 um 14:34 Uhr

ridgeback

Ja, Titel des Beitrags lautet; Versetzung ohne Info am BR.

Aber reklamiert wurde dann fehlende MB und diese sehe ich beim besten Willen nicht. Auch muss eine reine Info in diesen Fällen nicht vorher stattfinden. denn sofer es keine MB gibt, sehe ich auch kein Pflicht der Info vorher, vergleichbar mit der Info bei Abmahnungen usw.

Auch wird von franzz leider "nur" die andere Raumzuweisung (gedeckt durch § 106 GewO) für die beiden BRM beanstandet, komischer Weise nicht die der "nur normalen" AN. Er macht hier also 2 Klassen auf. Verlangt für BRM Sonderrechte wo es keine gibt.

R
ridgeback

19.08.2010 um 14:43 Uhr

pfeilenbogen,

diese sehe ich beim besten Willen nicht.

So hat jeder eine andere Sichtweise.

P
pfeilenbogen

19.08.2010 um 16:13 Uhr

ridgeback

Ja, so ist es. Warum soll es bei BR anders sein als bei Richtern und Gerichten. ;-)

M
Mainpower

19.08.2010 um 18:39 Uhr

Hallo, eindeutig keine Mitbestimmung und keine informationspflicht da keine Versetzung! Wäre die Frage auch gekommen wenn es sich nicht um BR - Mitglieder gehandelt hätte??

L
Laffo

19.08.2010 um 21:15 Uhr

nach Fitting § 99 Rn 121(22.Auflage) "..Dagegen reicht ein bloßer Zimmertausch,ein Wechsel der Fabrikhalle oder die Verlegung einer ganzen Betriebsabteilung in andere Räume an demselben Ort keine Versetzung zu begründen(LAG Berlin NZA92,854-LS-;GK-Kraft Rn 68;v.Hoyningen-Huene/Boemke S.142; zum Teil aA DKK-Kittner Rn 95)-> letzteres wäre mal interessant zu erfahren, wie der DKK das sieht!

P
paula

20.08.2010 um 12:31 Uhr

das BAG ist da doch sehr klar (siehe auch 1 ABR 35/05). Was interessiert mich da noch der Däubler

Ihre Antwort