Erstellt am 18.08.2010 um 15:55 Uhr von paula
handelt es sich hier tatsächlich um Anhörungen im Rahmen von Versetzungen und Kündigungen? Oder berichtet der AG hier evtl. über eine betriebsübergreifende Betriebsänderung und will erst später auf die einzelnen BRs zugehen um dort die personellen Einzelmaßnahmen vorzulegen?
Der 2. Fall ist nicht so selten, da für evtl Verhandlungen für einen solchen Interessenausgleich/Sozialplan durchaus der GBR zuständig sein kann
Erstellt am 18.08.2010 um 19:19 Uhr von manfred
Es soll tatsächlich eine Anhörung sein. Mit Einladung zum Gespräch( Der Gesamtbetriebrat ist eingeladen!!), und Kündigungsthermin 31.08.
Erstellt am 19.08.2010 um 10:36 Uhr von paula
dann sind die Anhörungen wohl fehlerhaft. Der GBR ist dem örtlichen BR ja nicht übergeordnet. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 50 BetrVG.
Ich würde den betroffenen Kollegen einen netten Tipp geben....