Kündigungen über GBR
Der GBR unserer Firma erhielt von der GL der Firma ein Schreiben über betriebliche Veränderungen in Form diverser Versetzungen und auch Kündigungen. Diese betreffen Niederlassungen die im GBR vertreten sind sowie NL ohne BR. Frage 1: ist der GBR dafür zuständig? (ich meine nur die örtlichen BR für seine Mitarbeiter) Frage 2:ab wann beginnen Fristen für evtl. Einspüche?(sofort oder ab Übergabe an die örtlichen BR, was durch Urlaubszeit etwas verzogert wurde)
Community-Antworten (3)
18.08.2010 um 17:55 Uhr
handelt es sich hier tatsächlich um Anhörungen im Rahmen von Versetzungen und Kündigungen? Oder berichtet der AG hier evtl. über eine betriebsübergreifende Betriebsänderung und will erst später auf die einzelnen BRs zugehen um dort die personellen Einzelmaßnahmen vorzulegen?
Der 2. Fall ist nicht so selten, da für evtl Verhandlungen für einen solchen Interessenausgleich/Sozialplan durchaus der GBR zuständig sein kann
18.08.2010 um 21:19 Uhr
Es soll tatsächlich eine Anhörung sein. Mit Einladung zum Gespräch( Der Gesamtbetriebrat ist eingeladen!!), und Kündigungsthermin 31.08.
19.08.2010 um 12:36 Uhr
dann sind die Anhörungen wohl fehlerhaft. Der GBR ist dem örtlichen BR ja nicht übergeordnet. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 50 BetrVG.
Ich würde den betroffenen Kollegen einen netten Tipp geben....
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