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Kündigungen über GBR

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manfred
Nov 2016 bearbeitet

Der GBR unserer Firma erhielt von der GL der Firma ein Schreiben über betriebliche Veränderungen in Form diverser Versetzungen und auch Kündigungen. Diese betreffen Niederlassungen die im GBR vertreten sind sowie NL ohne BR. Frage 1: ist der GBR dafür zuständig? (ich meine nur die örtlichen BR für seine Mitarbeiter) Frage 2:ab wann beginnen Fristen für evtl. Einspüche?(sofort oder ab Übergabe an die örtlichen BR, was durch Urlaubszeit etwas verzogert wurde)

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Community-Antworten (3)

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paula

18.08.2010 um 17:55 Uhr

handelt es sich hier tatsächlich um Anhörungen im Rahmen von Versetzungen und Kündigungen? Oder berichtet der AG hier evtl. über eine betriebsübergreifende Betriebsänderung und will erst später auf die einzelnen BRs zugehen um dort die personellen Einzelmaßnahmen vorzulegen?

Der 2. Fall ist nicht so selten, da für evtl Verhandlungen für einen solchen Interessenausgleich/Sozialplan durchaus der GBR zuständig sein kann

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manfred

18.08.2010 um 21:19 Uhr

Es soll tatsächlich eine Anhörung sein. Mit Einladung zum Gespräch( Der Gesamtbetriebrat ist eingeladen!!), und Kündigungsthermin 31.08.

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paula

19.08.2010 um 12:36 Uhr

dann sind die Anhörungen wohl fehlerhaft. Der GBR ist dem örtlichen BR ja nicht übergeordnet. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 50 BetrVG.

Ich würde den betroffenen Kollegen einen netten Tipp geben....

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