Der GBR unserer Firma erhielt von der GL der Firma ein Schreiben über betriebliche Veränderungen in Form diverser Versetzungen und auch Kündigungen.
Diese betreffen Niederlassungen die im GBR vertreten sind sowie NL ohne BR.
Frage 1: ist der GBR dafür zuständig? (ich meine nur die örtlichen BR für seine Mitarbeiter)
Frage 2:ab wann beginnen Fristen für evtl. Einspüche?(sofort oder ab Übergabe an die örtlichen BR, was durch Urlaubszeit etwas verzogert wurde)