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Seminar nach Paragraph 37 Abs.7

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HansH
Jan 2019 bearbeitet

Folgende Frage muss ein Betriebsratsmitglied für ein Seminar nach Paragraph 37 Abs.7 auch ein Beschluss haben (wie nach 37 Abs 6) oder kann er selbst denn Antrag stellen ?

2.400014

Community-Antworten (14)

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ridgeback

18.08.2010 um 11:11 Uhr

@hansh, für das Freistellungsverfahren gilt Gleiches wie nach Abs. 6.

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rainerw

18.08.2010 um 11:27 Uhr

Neugirig bin ich ha nicht, aber warum ein Beschluss nach Abs 7 Und nicht nach Abs 6?

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HansH

18.08.2010 um 11:29 Uhr

@rainerw Weil es ein Seminar ist was nur mit BU und 37 7geht !

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pirat

18.08.2010 um 11:39 Uhr

@hansh,

lies mal hier....Persönlicher Fortbildungsanspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds...

http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3ABetriebsrat

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rainerw

18.08.2010 um 12:54 Uhr

Ohne am frühen morgen mekern zu wollen. Ich hoffe das es euch klar ist das ihr keine BV abschliessen könnt, die die Regelung von Schulungen für Betriebsratsmitgliedern betrifft. Dies könnt ihr geflissentlich in den Mülleimer werfen.

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HansH

18.08.2010 um 13:08 Uhr

@ pirat Danke

Persönlicher Fortbildungsanspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds Rechtsgrundlage:§ 37 Abs. 7 BetrVG Jedes Betriebsratsmitglied hat während seiner Amtszeit den Anspruch auf bezahlte Freistellung auf den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen für die Dauer von insgesamt drei Wochen. Bei erstmals gewählten Betriebsratsmitglieder geht der Anspruch auf vier Wochen. Sie entscheiden persönlich und allein - ohne Mitwirkung des Betriebsrats oder des Arbeitsgebers -, welche Fortbildung sie besuchen wollen.

Voraussetzungen:

Die Schulungsveranstaltung muss für die Fortbildung des Betriebsratsmitglieds geeignet und als solche von einer Behörde anerkannt sein.

Großer Nachteil für sie: Sie müssen die eigentlichen Fortbildungskosten (Anreise, Unterbringung, Verpflegung, Seminargebühren usw.) selbst tragen.

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rainerw

18.08.2010 um 13:12 Uhr

Also seht zu das ihr einen Beschluss nach 37.Abs. 6 hinbekommt.

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HansH

18.08.2010 um 13:16 Uhr

@rainerw Warum ? Fortbildungskosten (Anreise, Unterbringung, Verpflegung,Seminargebühren usw.)

Trägt die Gewerkschaft(IGM) ,es fallen keine Eigenkosten an.

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rainerw

18.08.2010 um 13:19 Uhr

Sorry, das hab ich ja noch nie gehört. Ich hoffe für euch das ihr das schriftlich habt.

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HansH

18.08.2010 um 13:22 Uhr

@rainerw Schau mal im Bildungsprogramm der IGM da steht das ,wird allerdings nur für Mitglieder gezahlt.

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pirat

18.08.2010 um 13:26 Uhr

@ rainerw manchmal, aber nur manchmal zahlt sich die Mitgliedschaft in einer GEW eben doch aus, Du musst nur entern..... ;-)

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rainerw

18.08.2010 um 13:30 Uhr

Ich möchte ja weder gegen die GEW noch gegen Werbung allgemein mekern, aber wenn ich eine Sache verkaufen will, oder für irgendwas Werben will, wie hier Mitglieder schreibe ich alles mögliche. Nehme mal das Beispiel der Lightgeränke vieler namenhafter Herrsteller: Das Zeug wird gekauft wie verrückt, weil es ja als Kallorienarm angepriesen wird, aber meinst Du ein Herrsteller würde Dir sagen das da Stoffe drin sind die den Apetitt anregen? Nur was Du schriftl. hast, hast Du sicher.

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HansH

19.08.2010 um 01:39 Uhr

@ rainerw

Freistellung und Teilnahmebedingungen des Betriebsrats nach § 37.7 BetrVG Der Beriebsrat lädt mit einem gesonderten Tagesordnungspunkt "Schulungsmaßnahmen/Bildungsplanung" zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. Das BR-Gremium wählt infrage kommende Sminare aus und fasst den Beschluss über die Teilnahme eines oder mehrerer Betriebsräte bzw. Anspruchsberechtigte nach AWbG NRW, wobei vorsorglich auch ErsatzteilnehmerInnen benannt werden sollten. Der Betriebsrat teilt diesen Beschluss dem Arbeitgeber rechtzeitig mit. Es muss eine schriftliche Anmeldung (Beschlussfassung) an die IG Metall erfolgen. Nach der Seminarteilnahme muss eine Teilnahmebestätigung beim Arbeitgeber abgegeben werden.

Für alle Seminare ist die Teilnahme durch den IGM-Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nichtmitglieder müssen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Buch- und Seminarkosten selbst tragen.

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rainerw

19.08.2010 um 03:19 Uhr

@hansh Nichts für ungut, aber ich habe hier zuhause ein Buch vor mir liegen das sich auschliesslich mit dem § 37.6 und 37.7 befasst. Und nachdem jeweils bei uns im 9er Gremium ein Beschluss über die Schulungen gefasst wird obliegt es mir schon seit 7 Jahren die Anmeldungen bei dem Anbieter und die Mitteilung an den AG durch zu führen. In der Zeit haben wir mit den Gremien in verschiedenster Besetzung noch nie für nötig gehalten, der Finanzminister des AG zu sein. Hier geht es ja nicht nur um die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Buch und Seminarkosten, sondern auch um die Arbeitszeit des Teilnehmers. Hierfür müsste er nämlich nach den BBiG Urlaub nehmen: Und hier bin ich der Meinung das dies 5 Tage die jeder AN dafür zu Verfügung hat vom Gesetzgeber anders genutzt werden als für das Ehrenamt Betriebsrat.

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