Vorgetäuschte Schulung
Hallo miteinander
In unserem Betrieb gibt es in der nächsten Woche eine Schulung. Genau für die kolleginnen, die immer wieder ihre Rechte durchsetzen und den Mund aufmachen, bzw uns Arbeit geben... ;-))
Wir vermuten , dass es nicht eine Schulung im herkömmlichen Sinne, sondern eine Machtprobe und Einschüchterung der Kolleginnen geben wird.
Kann und darf der Betriebsrat schon im Vorfeld die Teilnahme an dieser ,,Schulung" durchsetzen, oder dürfen wir erst während der Sitzung hinzugerufen werden, wenn die Mitarbeiter Ungemach vermuten oder beweisen können? Wenn ersteres zutrifft, welches Paragrafen kann man da zu Hilfe nehmen? Nicht böse sein, wir haben erst vor 2 Monaten einen ersten Betriebsrat in der Firma gewählt und haben noch keine Grundkurse nehmen können.... Alles voll.
LG, Tamburo
Community-Antworten (2)
18.08.2010 um 06:10 Uhr
hi tamburo :-)
ich kann mir ungefähr vorstellen, was der AG versucht bei euch. nämlich schadensbegrenzung solange der neu gegründete BR noch vor arbeit kein land sieht. anscheinend hat man aber folgendes vergessen (übersehen):
BetrVG § 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (1) Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen."
weisst ihn einfach darauf hin und fragt nach den inhalten der schulung.. ausserdem noch auf die auswahlkriterien der mitarbeiter, die diese "schulung" besuchen sollen.
sobald er eine schulung deklariert seid ihr mit im boot und nichts und niemand kann euch das nehmen.
19.08.2010 um 00:47 Uhr
Zum Thema keine Grundkurse.
Das erste was ich sehe, ist das ihr eine Br Sitzung macht und einen Beschluß fasst den BRV zu einem Schulungs-Seminar zu entsenden.
Den MA anmelden und Das dem Chef einreichen.
Irgendwann müsst ihr ja anfangen. Oder ihr fasst den Beschluß euch rechtlichen Beistand bei Rechtsanwalt Herrn..... einzuholen, um die rechtlichen Ansprüche des BR zu prüfen. dann könnt ihr direkt den Anwalt anrufen und euch beraten lassen.
Gruß BR Thomas
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