Hallo miteinander

In unserem Betrieb gibt es in der nächsten Woche eine Schulung. Genau für die kolleginnen, die immer wieder ihre Rechte durchsetzen und den Mund aufmachen, bzw uns Arbeit geben... ;-))

Wir vermuten , dass es nicht eine Schulung im herkömmlichen Sinne, sondern eine Machtprobe und Einschüchterung der Kolleginnen geben wird.

Kann und darf der Betriebsrat schon im Vorfeld die Teilnahme an dieser ,,Schulung" durchsetzen, oder dürfen wir erst während der Sitzung hinzugerufen werden, wenn die Mitarbeiter Ungemach vermuten oder beweisen können? Wenn ersteres zutrifft, welches Paragrafen kann man da zu Hilfe nehmen? Nicht böse sein, wir haben erst vor 2 Monaten einen ersten Betriebsrat in der Firma gewählt und haben noch keine Grundkurse nehmen können....
Alles voll.

LG, Tamburo